Hallo Leute,
ich habe mal wieder eine neue Frage, und zwar:
Der Mandant hat einen Besprechungstermin (2014). Der Mandant sucht sich einen neuen Anwalt mit der selben Angelegenheit. Wir stellen dem Mandanten unsere Kosten in Rechnung, die nicht gezahlt werden. Nun haben wir erfahren, dass bereits seit Juni 2013 ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mandanten läuft.
Der ehemalige Mandant hat ja nun wären seiner Insolvenz neue Schulden gemacht... Kann ich jetzt beantragen, dass ihm die Restschuldbefreiung versagt wird aufgrund der neuen Schulden? Und/oder wie kann ich unsere Forderung noch geltend machen?
Danke für eure Hilfe.
Neue Schulden in der Insolvenz
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Den Antrag auf Versagung der RSB können grundsätzlich nur die Insolvenzgläubiger stellen. Ihr seid ein sog. "Neugläubiger" und müsst Euch daher direkt an den Schuldner halten. Bei neuen Mandanten checke ich grundsätzlich vorab, ob gegenwärtig ein Insoverfahren läuft oder schon mal ein Verfahren gelaufen ist. Wir sind da vor einigen Jahren selbst mal auf den Kosten sitzengeblieben.
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D. h. ich kann den Schuldner anschreiben aber quasi keinen Druck damit machen, dass ihm die RS-Befreiung versagt wird?
- FeldKiel
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Aber die Gebühren sind ja nicht weg, oder? Da sie nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, könnt ihr ohne Weiteres die Forderung gegenüber dem Schuldner geltend machen.
Ihr könnt ohne Probleme Mahn- oder Klageverfahren betreiben und auch die ZV (wobei da halt fraglich ist, wie sinnvoll das zum jetzigen Zeitpunkt ist).
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Ihr könntet auch eine Anzeige wegen Eingehungsbetruges erstatten. Das der Schuldner mit Wissen und Wollen Eure Kosten von vornherein nicht bezahlen konnte und wollte. Nachweis ist die laufende Insolvenz.