Schuldanerkenntnis von InsO ausgenommen!?

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knuffely86
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#1

24.07.2014, 11:17

Hallo,

leider bin ich nicht fit im InsO Bereich. Kann mir einer sagen, ob ein Schuldanerkenntnis von
der InsO ausgenommen ist.

Ich bin der Meinung nicht.

Des weiteren hat der Schuldner im Jahr 2006 InsO beantragt und das Schuldanerkenntnis ist
nicht zur InsO angemeldet. Somit ist diese doch nur noch für den Schredder zu gebrauchen oder
Klo.
Restschuldbefreiung war im 12/2013
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Soenny
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#2

24.07.2014, 12:40

Von wann ist das Schuldanerkenntnis?
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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knuffely86
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#3

25.07.2014, 11:11

Das notarielle Schuldanerkenntnis ist aus 2005.
Ich bin der Meinung, dass die Forderung nun für Papierkorb ist.
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Kanzleihund
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#4

26.07.2014, 09:47

Gibt es weitere Sicherheiten?
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
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knuffely86
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#5

28.07.2014, 11:55

Nee, nur das notarielle Schuldanerkenntnis aus 2005.
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knuffely86
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#6

28.07.2014, 14:39

:wink1 Huhu, hat sich. Habe eine Antwort im Netz gefunden. Trotzdem :thx

Egal ob Urteil, notarielles Schuldanerkenntnis mit Vollstreckungsunterwerfung oder sonstiger Vollstreckungstitel. Aller Forderungen vor der Insolvenzeröffnung sind Insolvenzforderungen, sodass hierfür grundsätzlich auch die RSB nach 6 Jahren gilt.

Ledilgich wenn diese Forderungen auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung beruhen, sich dies auch noch aus den entsprechenden Vollstreckungstiteln ergibt und der Gläubiger diese Forderungen als vorsätzlich unerlaubten Handlung zur Insolvenztabelle anmeldet, findet für diese Forderungen eine RSB nicht statt und die Gläubiger können nach Erteilung der RSB munter weitervollstrecken.
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