Hallo, liebe Fachleute!
Im April 2014 wurde eine (von uns für unsere Md.) angemeldete Forderung vom Verwalter in voller Höhe bestritten.
Auf Nachfrage vom 05.05.2014 und 04.06.2014, warum bestritten wurde, hat Insolvenzverwalter bislang nicht geantwortet.
Ist er verpflichtet zu antworten? Liegt es noch im zeitlichen Rahmen, dass er nicht geantwortet hat?
Lieben Dank schon jetzt für Eure Antworten.
Muss Insolvenzverwalter beantworten, warum bestritten wurde?
- Kanzleihund
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Hallo Piepmatz, er sollte aus eigenem Interesse antworten. Denn wenn er es nicht tut, dann wird er eben auf Feststellung verklagt und hat, wenn die Forderung festgestellt wird, die Kosten zu tragen (für jeden Insolvenzverwalter ober-megga-peinlich). Mit einem sofortigen Anerkenntnis kann er dann nicht mehr kommen, weil ihr vorher ja zweimal nachgefragt habt. Im Übrigen sind wir leider nicht die Schnellsten
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
- Soenny
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Im Regelfall steht da nur entweder "In voller Höhe bestritten" oder "In Höhe von ... bestritten" eine Begründung hat im Tabellenauszug auch nichts zu suchen.Steht nix drin im Tabellenauszug?
Anrufen Tweety und hartnäckig bleiben, nicht nur Inso-Verwalter haben viel zu tun
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
Dafür gibt es extra ein Feld und in Absprache mit verschiedenen Gerichten wurde das in meiner alten Kanzlei eingetragen, da stand dann z. B. "Insolvenzgeldanspruch" oder "Zinsberechnung nicht nachvollziehbar" oder "Belege fehlen" bzw. "Lieferschein fehlt" etc.
Hat uns, den Gerichten und den Gläubigern sehr viel Zeit gespart...
Hat uns, den Gerichten und den Gläubigern sehr viel Zeit gespart...
- tweetyS
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Danke an Euch!
Nein, der Grund steht nicht drin. (Sonst würden wir ja auch nicht auf Antwort warten. )
Also werde ich im Inso-Büro mal anrufen.
Nein, der Grund steht nicht drin. (Sonst würden wir ja auch nicht auf Antwort warten. )
Also werde ich im Inso-Büro mal anrufen.
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- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 276
- Registriert: 04.08.2013, 15:42
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Da schließe ich mich an, gilt auch für Inso-Sachbearbeiterinnen zumindest für mich... Hätte mir auch passieren können, dass das Schreiben noch liegt. Zwei Monate sind so wahnsinnig schnell rum..... Ich würde auch einfach mal anrufen und nachfragen. Oder wenn das nicht klappt nochmal mit Fristsetzung anschreiben, das hilft bei mir meistensKanzleihund hat geschrieben:Im Übrigen sind wir leider nicht die Schnellsten
LG von der Inso-Tante