wir haben einen Schuldner gegen den wir eine RG aus dem Jahre 2009 durch Mahnverfahren tituliert haben. (ich weiß, ich weiß: wäre eigentlich verjährt...aber wenn der SCH keine Einrede der Verjährung erhebt: selbst schuld!)
So nun haben wir den VB! Lohnpfändung beantragt. Kommt vom Gericht zurück: Gegen den SCH wurde am 28.09.2012 das InsoVerfahren eröffnet
![Geschockt :shock:](./images/smilies/icon_eek.gif)
Wir haben davon nix mitgekriegt
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
![Motzsmiley :motz](./images/smilies/motz.gif)
Was mach ich denn jetzt? Hinterher anmelden? Geht sowas?
Oder könnte ich viell. sogar die Versagung der Restschuldbefreiiung beantragen? Immerhin ist der SCH mit Zustellung des MBs nicht seiner "Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht" nachgekommen. Hätte ich damit Erfolg?
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
![Knutsch-Smiley :knutsch](./images/smilies/knutsch.gif)
![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)