Ich hab folgende Frage (und so gaaaar keine Ahnung von Insolvenz...
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Unsere Mandantschaft ist eine Fahrschule. Die Fahrschülerin hat den Führerschein angefangen zu machen, hat dann ca. 2 - 3 Wochen nach Beginn des Fahrunterrichts Insolvenzantrag gestellt, dies aber unserer Mandantschaft verschwiegen. Die Schuldnerin hat dann auch den Führerschein fertig gemacht und Prüfung bestanden, aber nichts gezahlt (bzw nur am Anfang mal ein paar Euronen). Jetzt sitzt unsere Mandantschaft auf den Kosten und hofft natürlich, dass wir da irgendwas holen können.
Meine Frage: Fällt die Forderung in die Insolvenz mit rein oder nicht? Und wenn ja: Ganz oder nur teilweise? Hätte die Schuldnerin die Forderung angeben müssen? Oder müssen wir das jetzt noch nachträglich anmelden? Oder können wir einfach am Inso-Verfahren vorbei arbeiten mit MB und VB?