ich habe hier eine Akte vorliegen und komme hier einfach nicht weiter. Ich muss auch zu meiner Schande zugeben, dass ich nicht wirklich ein Ass im Insolvenzrecht bin
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Und zwar folgender Fall:
Wir haben gegen Schuldner einen Titel im Jahre 2005 wegen vorsätzlich unerlaubter Handlung erwirkt. Hier wurde auch schon mehrmals durch uns vollstreckt. Schuldner hat immer mal wieder über einen längeren Zeitraum Raten gezahlt, aber die Ratenzahlung auch zwischendurch eingestellt.
Unser letztmaliger Vollstreckungsversuch war in 2013. Bezüglich des Vollstreckungsversuches hat sich Schuldner mit uns in Verbindung gesetzt und abermals eine Ratenzahlungsvereinbarung mit uns geschlossen.
Diesbezüglich hat der Schuldner seit Juni 2013 bis März 2014 regelmäßig monatliche Raten in Höhe von 25,00 € an uns gezahlt.
Mit Schreiben vom 27.12.2013 wurde uns durch den Insolvenzverwalter mitgeteilt, dass über das Vermögen des Schuldners am 19.12.2013 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Diesbezüglich haben wir unsere Forderung zur Insolvenztabelle als Forderung wegen vorsätzlich unerlaubter Handlung angemeldet.
Nun hat der Insolvenzverwalter unsere Mandantin angeschrieben und macht einen Rückgewährsanspruch bezüglich der Ratenzahlungen des Schuldners seit 14.06.2013 geltend. Er fordert die kompletten Ratenzahlungen seit 14.06.2013 zurück.
Darf der Insolvenzverwalter die Raten zurückfordern?
Wir sind nämlich davon ausgegangen, dass er dies nicht darf, da es sich hierbei um eine Forderung aus vorsätzlich unerlaubter Handlung handelt und diese ja ein "Sonderrecht" haben. Jedoch konnten wir seinerzeit keine gesetzlichen Vorschriften hierzu finden.