Rentner mit geringen selbständigen Einkünften

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wissensdurst
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#11

21.02.2014, 08:47

@kordula32: Wenn der Schuldner Verfahrenskostenstundung beauftragt, zahlt erstmal der Staat, also der Steuerzahler. Und wenn am Ende des Verfahrens der Schuldner die dann erstellte Gerichtskostenrechnung noch immer nicht zahlen kann und das Gericht auch mit Zwangsmaßnahmen nicht weiterkommt, da ja nicht genug Einkommen da ist, dann wird die Rechnung irgendwann ausgebucht und der Staat bleibt auf den Kosten sitzen. So sieht es leider öfter aus als man denkt
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kordula32
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#12

21.02.2014, 10:06

Ja gleichzeitig wird dieser mit dem Antrag gestellt auf Stundung der Verfahrenskosten während der Dauer des Verfahrens bei Regelinsolvenz III.
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