Scheidung - Berücksichtigung unterhaltsberechtigte Person

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Christina787
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#1

08.01.2014, 15:14

Hallo Ihr Lieben,

ich habe hier in der WVP einen Schuldner, der sich vor kurzem hat scheiden lassen. Bislang galt seine Frau als unterhaltsberechtigte Person. Fällt jetzt diese Person weg, ergeben sich pfändbare Einkommensanteile. Ab wann berücksichtigt man denn jetzt die Frau nicht mehr? Bereits in dem Monat der Scheidung? Oder im darauffolgenden Monat?

Ich komme hier irgendwie nicht weiter.

Viele liebe Grüße
Christina
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#2

09.01.2014, 12:32

Ist er wg der Scheidung aus der Unterhaltsverpflicht raus oder zahlt er eventuell Ehegattenunterhalt?

Wg dem Zeitpunkt .. keine Ahnung, aber ab dem Zeitpunkt der Scheidung .. eventuell anteilig berechnen für den Monat?
Dracarys!

Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
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#3

09.01.2014, 12:37

Vor der Rechtskraft der Scheidung auf keinen Fall - da müsste euch der Mandant eine Kopie des Urteils mit RKV zukommen lassen.
Grüße - sansibar
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#4

09.01.2014, 12:48

Ein rechtskräftiges Urteil hatte ich vorausgesetzt :wink:
Dracarys!

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Christina787
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#5

09.01.2014, 15:12

Der Beschluss ist rechtskräftig :smile:

Der Schuldner zahlt keinen Ehegattenunterhalt. Die Frau fällt wegen der Scheidung aus der Unterhaltspflicht. Ist es denn möglich und erlaubt, vom Arbeitgeber eine so genaue Abrechnung zu fordern? Klingt nach ganz schön viel Aufwand.
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#6

10.01.2014, 08:42

Bei Kindesunterhalt zB ist es bei Eintritt der Volljährigkeit so, dass dann taggenau anteilig berechnet wird, dazu gibt es auch eine BGH-Entscheidung.

Ich weiss nur nicht, ob man das entsprechend für deinen Sachverhalt anwenden kann
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