Verzicht auf Teilforderung

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Inso-Tante
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#1

10.12.2013, 08:48

Hallo,
ich sehr hier vermutlich mal wieder den Wald vor lauter Bäumen nicht :pfeif

Ich (Sachbearbeiter Treuhänder) habe ein Schreiben eines Gläubigers, dass auf einen Teil der angemeldeten Forderung verzichtet wird. Es steht nichts von Rücknahmen, nur Verzicht.
Kommt das einer Rücknahme gleich? Irgendwie schreit da eine Stimme in mir, dass das nicht das Gleiche ist, aber so richtig weiß ich auch nicht weiter.
LG von der Inso-Tante
Glögle
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#2

11.12.2013, 09:38

Formaljuristisch ist zwischen Rücknahme und Verzicht sicherlich ein Unterschied. Eine zurückgenommene Forderung könnte wieder aufleben - bei Verzicht ist der Anspruch aufgegeben.

Insolvenztechnisch gesehen hat aber beides zur Folge, dass die verzichtete Forderung bzw. Teilforderung nicht mehr am Insolvenzverfahren teilnimmt und keinen Anspruch auf Berücksichtigung bei einer Quotenauszahlung hat.

Wir handhaben es so, dass bei Verzicht der Anspruch als zurückgenommen angesehen wird. Notfalls könnte ja beim Gläubiger noch eine eindeutige Erklärung angefordert werden.
Inso-Tante
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#3

11.12.2013, 10:14

:thx
LG von der Inso-Tante
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