ich habe schon ein wenig gesucht, aber nicht das richtige gefunden.
Ich war letzte Woche krank und mein Chef kam dann auf die Idee eine Forderungsanmeldung zu machen, obwohl wir da bis Anfang Dezember noch Zeit hatten.
Jedensfalls lag dann die Kopie zum Einsortieren auf meinem Tisch und ich bin etwas verwirrt.
Er hat die Hauptforderung eingetragen und bei Zinsen folgende Bemerkung "aus obigen Betrag in gesetzlicher Höhe".
![Geschockt :shock:](./images/smilies/icon_eek.gif)
Reicht das? Ich dachte bisher immer, dass ich diese genau ausrechnen muss.
Er hat auch keine weiteren Unterlagen beigefügt, sondern lediglich auf eine Excel-Tabelle Bezug genommen, die wir dem Schuldner geschickt hatten, um abzuklären, was genau offen ist (Es handelt sich hier um zwei Unternehmen, wo dann noch Gutschriften usw. abgeklärt werden müssen.)
Reicht das? Oder hätte er die ausdrucken und mitschicken müssen?
Ich bin total verwirrt.