Zinsen in Forderungsanmeldung immer genau angeben?

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katuscha
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#1

12.11.2013, 09:01

Hallo,

ich habe schon ein wenig gesucht, aber nicht das richtige gefunden.

Ich war letzte Woche krank und mein Chef kam dann auf die Idee eine Forderungsanmeldung zu machen, obwohl wir da bis Anfang Dezember noch Zeit hatten.

Jedensfalls lag dann die Kopie zum Einsortieren auf meinem Tisch und ich bin etwas verwirrt.

Er hat die Hauptforderung eingetragen und bei Zinsen folgende Bemerkung "aus obigen Betrag in gesetzlicher Höhe". :shock:

Reicht das? Ich dachte bisher immer, dass ich diese genau ausrechnen muss.

Er hat auch keine weiteren Unterlagen beigefügt, sondern lediglich auf eine Excel-Tabelle Bezug genommen, die wir dem Schuldner geschickt hatten, um abzuklären, was genau offen ist (Es handelt sich hier um zwei Unternehmen, wo dann noch Gutschriften usw. abgeklärt werden müssen.)
Reicht das? Oder hätte er die ausdrucken und mitschicken müssen?

Ich bin total verwirrt.
Eve80
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#2

12.11.2013, 09:16

Reicht nicht, da muss ein Betrag angegeben werden und dazu noch Zinssatz, Zeitraum etc. um das ganze nachrechnen zu können.


§ 174 Anmeldung der Forderungen


(2) Bei der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben sowie die Tatsachen, aus denen sich nach Einschätzung des Gläubigers ergibt, dass ihr eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung des Schuldners zugrunde liegt.
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Riverside
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#3

12.11.2013, 09:54

Betrag in genauer Höhe + Zinssatz + Zeitraum ... müssen angegeben werden.
Dracarys!

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katuscha
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#4

12.11.2013, 10:32

Oh je, das wird dann wohl noch Ärger geben.
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Pepples
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#5

12.11.2013, 11:02

katuscha hat geschrieben:Oh je, das wird dann wohl noch Ärger geben.
Wieso dass denn? Wenn ihr noch in Anmeldezeitraum seid, schieb eine korrigierte Anmeldung nach. :ka
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#6

12.11.2013, 11:06

Pepples hat geschrieben:
katuscha hat geschrieben:Oh je, das wird dann wohl noch Ärger geben.
Wieso dass denn? Wenn ihr noch in Anmeldezeitraum seid, schieb eine korrigierte Anmeldung nach. :ka
Geht das so einfach?

"anbei übersenden wir Ihnen eine korrigierte Anmeldung" ???
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Pepples
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#7

12.11.2013, 11:09

Ich wüsste nicht, warum das nicht gehen sollte. :kopfkratz
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#8

12.11.2013, 11:12

Okay, dann werde ich das mal machen. Danke!
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#9

13.11.2013, 11:29

ja das geht, ich hab öfters an Forderungsanmeldungen rumgenörgelt und die wurden dann in korrigierter Form übersandt :wink:
Dracarys!

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#10

13.11.2013, 11:30

Ich hab die Buchhaltung schon darauf angesetzt und schicke dann ein korrigierte Anmeldung hinterher.
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