nachträgliche Forderungsanmeldung (Insolvenzverf.)

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sugar88
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#1

05.11.2013, 15:08

Hallo,

da wir nicht wirklich viel mit Insolvenzsachen zu tun haben, möchte ich heute folgendes fragen:

Wir vertreten einen Gläubiger, haben einen Titel und nunmehr erfahren, dass der Schuldner wohl ein Insolvenzverfahren laufen hat. Mehr als das gerichtliche Aktenzeichen und das AG haben wir allerdings nicht.

Nun möchte Mandant, dass die Forderung noch nachträglich angemeldet wird. Verfahren wurde 2010 eröffnet.

Das nun zusätzliche Kosten auf ihn zukommen weiß ich.

Aber:

Wie sieht das Formular aus bzw. gibt es ein besonderes Formular für nachträgliche Anmeldungen? Oder benutze ich das übliche?

Die Anmeldung wird noch diekt beim Insolvenzgericht angemeldet, oder?

Ist noch was zu beachten?

Danke schon mal und viele Grüße
Pitt
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#2

05.11.2013, 15:14

Aus dem Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts (=> http://www.insolvenzbekanntmachungen.de" target="blank) ergibt sich der Insolvenzverwalter, bei dem die Forderungsanmeldung einzureichen ist. Ein besonderes Formular für nachträgliche Anmeldungen gibt es nicht.
sugar88
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#3

05.11.2013, 15:30

Adas ist ja das Problem :pfeif

ich finde nie was auf dieser Seite. Auch dieses mal nicht. Ich habe das Insolvenzgericht, Aktenzeichen und Name des SChuldners angegeben. Nichts. Keine Ahnung, ob ich immer was falsch mache. Aber Chefin hatte auch kein Glück.

Also muss die nachträgliche Anmeldung beim Insolvenzverwalter eingereicht werden und nicht beim Amtsgericht/Insolvenzgericht?
Rivka
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#4

05.11.2013, 15:40

zwei Tipps zu http://www.insolvenzbekanntmachungen.de" target="blank :
1. such über die Detailsuche - dafür brauchst Du aber Bundesland und Insolvenzgericht.
2. gib nicht zu viele Infos an.
Ich würde es mit Gericht und Az probieren oder mit Gericht und Name - keine Ahnung warum, aber so war ich bei der Suche immer erfolgreicher.

Zu deiner Frage, die Forderung wird immer beim Inso-Verwalter angemeldet und nicht beim Gericht.

Wenn das immer noch nicht hilft, mach ein Schreiben an das Gericht und frage, wer Inso-Verwalter ist. Gib dazu vollständigen Namen und Anschrift des Inso-Schuldners an und Az.: unbekannt und dann Daumen drücken, dass ne Antwort kommt :wink:
sugar88
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#5

05.11.2013, 16:28

Ja ich werde es noch mal versuchen.

Und beim Gericht wollte ich morgen mal anrufen. Hoffentlich erwische die Geschäftsstelle auch, denn das ist bei dem Ag wirklich ne Glückssache
Inso-Tante
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#6

05.11.2013, 20:40

Nachträglich anmelden kannst Du aber nur, wenn das Verfahren noch nicht aufgehoben ist. Wenn der Schuldner schon in der Wohlverhaltensperiode ist, dann geht das nicht mehr.
LG von der Inso-Tante
sugar88
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#7

07.11.2013, 11:15

o.k. Dann müsste ich wohl noch mal beim Insolvenzgericht nachfragen.

Danke
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Riverside
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#8

07.11.2013, 11:49

Forderungen kann man nachträglich anmelden, bis das eigentliche Insolvenzverfahren aufgehoben wird, es fallen extra Gerichtskosten für den Gläubiger dabei an (waren bisher 15 Euro). Wenn das Insolvenzverfahren bereits aufgehoben ist, hast du leider Pech gehabt.

Und bei http://www.insolvenzbekanntmachungen.de" target="blank ist wichtig die Detailsuche auszuwählen, nicht die uneingeschränkte!
Dracarys!

Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
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bluebubbles
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#9

07.11.2013, 14:21

Ich gebe da auch immer nur den Namen und
das Gericht ein. Sonst findet man nichts. :roll:
*bluebubbles*

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