Wer stimmt einem Nullplan nicht zu?

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Allizze
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#11

09.10.2013, 11:34

Mein Plan war:

- jemanden finden, der ohne Erstellung des Nullplans von vornherein ablehnt
- das dann als Begründung anführen, warum der außergerichtliche Einigungsplan gescheitert ist
- Bescheinigung über das Scheitern von anderem Anwalt einholen (Chefin stellt den Antrag als Betreuerin, nicht als Anwältin)
- und ab in den Insolvenzantrag

Ich wüsste nicht, wozu ein Nullplan erstellt und an alle rausgeschickt werden muss, wenn bereits vorher von einem Gläubiger schriftlich bestätigt wurde, dass die Einigung scheitern wird.

Wenn man den Quatsch trotzdem machen muss, entbehrt das für mich jeglicher Logik. Aber wenn der Gesetzgeber das so will, muss ich wohl *seufz*
mrsgoalkeeper
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#12

09.10.2013, 11:44

Wie soll jemand was ablehnen, was es nicht gibt?
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Allizze
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#13

09.10.2013, 11:56

Dass es eine Forderung gibt, wissen die Gläubiger doch. Und einige kündigen eben schon recht frühzeitig an, dass "wir jeglicher Schuldenregulierungsvereinbarung in der Form eines flexiblen Nullplanes nicht zustimmen werden." Lese ich häufiger mal, nur eben bei diesem Betreuten nirgends.



Anruf macht (fast) klug: Hab mich mal mit dem Insolvenzgericht unterhalten, mit dem Ergebnis "Reicht schon, aber der Plan muss trotzdem erstellt werden."
Ja, gut, dann kann ich den ja auch abschicken...
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#14

09.10.2013, 14:39

Allizze hat geschrieben: Wenn man den Quatsch trotzdem machen muss, entbehrt das für mich jeglicher Logik. Aber wenn der Gesetzgeber das so will, muss ich wohl *seufz*
Ich glaube das Insolvenzverfahren hat mit Logik nicht unbedingt was zu tun :pfeif 8)

Im Insoantrag ist auch anzugeben, wieviele gläubiger zugestimmt haben und auch wieviele sich nicht zurückgemeldet haben. Ausßerdem sind die Gründe für die Ablehnung anzugeben.
LG von der Inso-Tante
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#15

13.10.2013, 14:38

Hallo,

bei uns gehören Insolvenzen zum - fast - täglichen Geschäft. Auch wenn es sehr viel Aufwand ist, müssen wir alle uns bekannten Gläubiger anschreiben (erst die Forderungsaufstellung einholen, dann Nullplan und erst wenn wenigstens einer ablehnt, Inso-Antrag). M.E. nach ist dieser Ablauf auch Voraussetzung für den eigentlichen Inso-Antrag. Außerdem braucht man doch die Schreiben an die Gläubiger als Nachweis, um später noch bei Gericht Beratungshilfe abzurechnen, oder irre ich mich?

Naja, der Aufwand ist schon extrem, besonders wenn man regelmäßig an die 20 Gläubiger hat. Aber mit Inso-Manager geht auch das recht gut, sofern man die Gläubiger immer schön in die Adressdatenbank einpflegt. Aber ein solches Programm lohnt sich natürlich nicht, wenn Insolvenzen nicht an der Tagesordnung sind. Ich würde ohne ein solches Programm auf jeden Fall versuchen, über Seriendruck die Anschreiben zu erstellen.

Grüßle,
elli_m77
Findik
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#16

13.10.2013, 18:11

Bei dem Antrag auf ein Insolvenzverfahren ist es ja eigentlich Voraussetzung, dass man den gescheiterten Schuldenbereinigungsversuch nachweisen muss. Ich habe aber gehört, dass es künftig wohl entfällt, da dieser sowieso in fast allen Fällen scheitert. Aber ich glaube das Gesetz diesbezüglich ist noch nicht durch.... also ist es noch Voraussetzung. Wann das Gesetz dazu endgültig beschlossen wird, steht noch nicht fest.
Liebe Grüße
Findik

[color=blue]Der Verstand und die Fähigkeit, ihn zu gebrauchen, sind zwei verschiedene Gaben.[/color]
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#17

13.10.2013, 21:21

Wenn ich jetzt nicht ganz falsch liege, ist das Gesetz schon beschlossen und tritt zum 01.07.2014 in Kraft????? Oder irre ich?
LG von der Inso-Tante
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#18

15.10.2013, 20:26

elli_m77 hat geschrieben:Hallo,

Außerdem braucht man doch die Schreiben an die Gläubiger als Nachweis, um später noch bei Gericht Beratungshilfe abzurechnen, oder irre ich mich?


Grüßle,
elli_m77

Ihr rechnet das über Beratungshilfe ab? :shock:
LG von der Inso-Tante
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#19

22.10.2013, 11:50

also das Finanzamt gehört wohl auch dazu warum nicht - Steuerschulden? Bei Stillschweigen ist dies auch als nicht einverstanden zu bewerten. Also wir setzen bei einem Nullplan eine 2 Wochenfrist und die meisten Gläubiger stimmen dem nicht zu. Sofern also Inkassounternehmen nach Fristablauf nicht unternehmen, kannst du schon den Antrag stellen.
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