Gehört dazu:
Insolvenzgeldzeitraum
Der Insolvenzgeld-Zeitraum umfasst die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis.
Hat das Arbeitsverhältnis bereits vor dem Insolvenzereignis geendet, umfasst der Insolvenzgeld-Zeitraum die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses.
Im Falle einer Freistellung ist für die Bestimmung des Insolvenzgeldzeitraumes nicht der letzte Arbeitstag, sondern ebenfalls das (spätere) Ende des Arbeitsverhältnisses maßgebend.
Wichtig: Eine Kündigung ist nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich erfolgte (§ 623 BGB).
Beispiele:
I. Insolvenztag: 01.12.
Insolvenzgeldzeitraum: 01.09. - 30.11.
II. Insolvenztag: 01.12.
Ende des Arbeitsverhältnisses: 31.08.
Insolvenzgeldzeitraum: 01.06. - 31.08.
III. Insolvenztag: 01.10.
Ende des Arbeitsverhältnisses: 30.11.
Insolvenzgeldzeitraum: 01.07. - 30.09.
Quelle:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26404/N ... d-Nav.html" target="blank