RS-Befreiung

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Azubi-Mädchen
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#1

17.09.2013, 11:24

Hallo Leute,
ich bin mal wieder ein wenig überfragt. Folgendes Problem:

Wir haben unsere Forderung angemeldet. Diese wurde auch in voller Höhe anerkannt. Dann haben wir eine ganze Zeit lang gar nichts mehr gehört. 2007 kam dann die Nachricht vom Insolvenzverwalter, dass der Schlusstermin am 25.01.2008 stattfinden wird. Dann haben wir über "Insolvenzbekanntmachungen" noch die Mitteilung erhalten, dass die Erteilung der RS-Befreiung angekündigt worden ist. Nun haben wir immer regelmäßig nachgeschaut, ob die RS-Befreiung erlangt worden ist. Heute habe ich wieder nachgeguckt und die Mitteilung erhalten, dass dem Schuldner die RS-Befreiung erteilt worden ist.
Ich habe aber nie die Mitteilung erhalten, ob eine Quotelung erfolgt o. ä.
Wie muss ich mich denn jetzt weiter verhalten. Ich muss es ja dem Mdt mitteilen.
Ich bin auch immer davon ausgegangen, dass wenn die RS-Befreiung erlangt worden ist, dass dann die gesamten Forderungen hinfällig sind und kein Geld mehr aus den Forderungen gezogen werden kann. Aber als ich recherchiert habe, habe ich gelesen, dass die Forderung gegenüber dem Schuldner nicht hinfällig ist. Der Schuldner kann freiwillig zahlen, muss er aber nicht ???

Hilfe :D Überforderung.
Danke schon einmal im Voraus :)
Inso-Tante
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#2

17.09.2013, 21:28

Im Zweifel einfach mal beim Insolvenzverwalter/Treuhänder nachfragen, ob sich noch eine Quote ergeben hat, ich denke aber, wenn ihr nichts gehört habt, gab es nichts zu verteilen, es sei denn, die Wohlverhaltensperiode ist jetzt gerade erst zuende, dann vielleicht noch ein wenig abwarten, vielleicht kommt noch was. In vielen Fällen bleibt aber nichts zum verteilen übrig (zumindest bei meinen Fällen).
LG von der Inso-Tante
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Riverside
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#3

19.09.2013, 12:12

Es sollte ja vor Erteilung der RSB einen Schlussbericht geben und die Meldung nach § 188 InsO über Verteilungen (selbst wenn die bei € 0,00 ist), die auch veröffentlich wird. Aber ich meine, die sind nur für 6 Monate einsehbar unter insolvenzbekanntmachungen.de

Im Zweifelsfall frag beim Treuhänder nach :)

Die Forderungen sind hinfällig, wenn die RSB erteilt wurde (Ausnahme: vbuH) und dass ein Schuldner freiwillig noch was zählt, wäre für mich ein Novum :wink:
Dracarys!

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Inso-Tante
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#4

19.09.2013, 21:38

Also, ich hoffe jetzt nicht ganz falsch zu liegen, aber der Bericht zum Ende der WVP wird doch nicht veröffentlicht, oder? Und doch auch nicht, welches Geld zu verteilen ist?
LG von der Inso-Tante
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advocatus diaboli
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#5

20.09.2013, 21:46

In dem Beitrag von Maja1974 werden der Schlussbericht und die Veröffentlichung über vorhandene oder auch nicht vorhandene Masse zum Ende des eröffneten Verfahrens mit dem Schlussbericht zum Ende der WVP verwechselt. :wink:

@Azubi-Mädchen: Wenn es weder Mitteilung (die gibt es in dem Stadium eigentlich sowieso nicht) noch Geldeingang gab, war die Quote in der WVP 0,00 %. :?

Was Du in #1 weiter geschrieben hast, ist grundsätzlich richtig: Die Erteilung der RSB führt entgegen verbreiteter Meinung nicht dazu, dass die Forderung erlischt. Die Forderung wandelt sich vielmehr in eine sog. unvollkommene Verbindlichkeit. Das bedeutet, dass der Gläubiger die Leistung nicht mehr (zwangsweise) durchsetzen kann, der Schuldner bei einer freiwilligen Leistung nach RSB-Erteilung aber auch nachträglich nichts zurückfordern kann (§ 301 Abs. 3 InsO).
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#6

21.09.2013, 20:32

advocatus diaboli hat geschrieben:In dem Beitrag von Maja1974 werden der Schlussbericht und die Veröffentlichung über vorhandene oder auch nicht vorhandene Masse zum Ende des eröffneten Verfahrens mit dem Schlussbericht zum Ende der WVP verwechselt. :wink:
Ich hatte es mir fast gedacht, bin aber total schnell zu verunsichern...
LG von der Inso-Tante
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