ich benötige eure Hilfe, da ich im Insolvenzrecht nicht ganz so bewandert bin.
Forderung anmelden ist ja leider nicht möglich, da Anspruch erst nach Eröffnung entstanden ist.Zum Sachverhalt:
Wir vertreten eine GmbH (Mdt),
diese hat eine Forderung, welche erst im April entstanden ist
Nach anwaltlichem Aufforderungsschreiben bekamen wir raus, dass über das Vermögen der Schuldnerin (ebenfalls GmbH) im Januar 2013 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und die GmbH bereits aufgelöst wurde.
Die Insolvenz abwarten und anschließend vollstrecken geht auch nicht, da die GmbH aufgelöst wurde.
Was nun? Wir könnten Strafanzeige stellen, aber bringt die was? Bzw. bekommt der Insolvenzverwalter das mit und wird das Insolvenzverfahren vllt dadurch aufgehoben?
Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir hierzu mal eure Meinungen, Tips und Tricks verraten könnten
mfG noxi