Forderung ./. GmbH nach Insolvenzeröffnung

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Noxi
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#1

22.08.2013, 14:39

Hallöchen Ihr Lieben,

ich benötige eure Hilfe, da ich im Insolvenzrecht nicht ganz so bewandert bin.
Zum Sachverhalt:

Wir vertreten eine GmbH (Mdt),
diese hat eine Forderung, welche erst im April entstanden ist

Nach anwaltlichem Aufforderungsschreiben bekamen wir raus, dass über das Vermögen der Schuldnerin (ebenfalls GmbH) im Januar 2013 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und die GmbH bereits aufgelöst wurde.
Forderung anmelden ist ja leider nicht möglich, da Anspruch erst nach Eröffnung entstanden ist.
Die Insolvenz abwarten und anschließend vollstrecken geht auch nicht, da die GmbH aufgelöst wurde.


Was nun? Wir könnten Strafanzeige stellen, aber bringt die was? Bzw. bekommt der Insolvenzverwalter das mit und wird das Insolvenzverfahren vllt dadurch aufgehoben?

Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir hierzu mal eure Meinungen, Tips und Tricks verraten könnten

mfG noxi
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#2

24.08.2013, 09:44

Um was für eine Forderung handelt es sich genau? Eine mehrere Monate nach Eröffnung entstandene Forderung könnte nur durch Verfügung des Insolvenzverwalters entstanden sein, ergo könnte es eine Masseverbindlichkeit gem. § 55 InsO sein, die aus der Masse zu begleichen wäre.
Noxi
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#3

26.08.2013, 10:00

Vielen Dank für deine Antwort ;).

Es handelt sich um eine Forderung aus einem Mietvertrag (ca. € 600,00), die sie nicht beglichen hat.

Ich kenne mich mit Inso-Angelegenheiten leider nicht so gut aus. Ich weiß nicht wie ich vorgehen und was ich machen soll. Wäre euch sehr dankbar falls ich noch Anregungen habt :D

LG
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