Folgender Sachverhalt:
Über das Vermögen des Schuldners wurde im 2009 das Insolvenzverfahren eröffnet. Mittlerweile war Termin zur Schlussverteilung.
Unsere Forderung stammt aus diesem Jahr. Nun schreibt mich ein anderer RA (nicht der InsoV) an und unterbreitet einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan mit der Bitte um Zustimmung.
Geht das überhaupt? Dass der Schuldner trotz laufendem Insolvenzverfahren jetzt schon wieder einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan unterbreitet? Er kann doch jetzt nicht schon wieder Antrag auf Insolvenzveröffnung stellen...?
Außergerichtliche Schuldenbereinigung trotz laufender Inso?
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Nein, kann er nicht. Ich würde den Anwalt auf das laufende Verfahren hinweisen. Das wird ihm sein Mandant wahrscheinlich netterweise verschwiegen haben ![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
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Natürlich kann er ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren durchführen; er kann nur keinen Insolvenzantrag stellen.
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Was ist also an meiner Antwort falsch?Honig hat geschrieben:Er kann doch jetzt nicht schon wieder Antrag auf Insolvenzveröffnung stellen...?
Anahid hat geschrieben:Nein, kann er nicht.
Davon abgesehen, dass sich der Schuldner wohl gemütlich noch in der Wohlverhaltensphase befindet für eine Restschuldbefreiung. Ein neuer Schuldenbereinigungsplan basiert ja wahrscheinlich auf neu eingegangenen Schulden. Da würd ich den doch mal schön anschwärzen beim Insolvenzverwalter und ihm seine Restschuldbefreiung verhageln :twisted:
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Den Insolvenzverwalter werden die neuen Schulden nicht interessieren und Grund für eine RSB-Versagung in dem laufenden Verfahren sind sie auch nicht.
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Nix, aber einen Versuch, sich mit seinen Gläubigern zu einigen, kann ich doch immer machen. Vielleicht gehen sie in Anbetracht dessen, dass es im laufenden Insolvenzverfahren für Neugläubiger wenig Vollstreckungschancen gibt, darauf ein.Honig hat geschrieben:@Kanzleihund: Ist das so? Aber was ist wenn der Plan scheitert? Dann kann er ja keinen Insolvenzantrag stellen und was nützt ihm dann der Schuldenplan?
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Oh stimmt Tanja. Ich hab irgendwann mal gehört, dass man keine neue Schulden während der Wohlverhaltensphase machen darf. Aber anscheinend ist das schnurzegal; hab mich grad auch mal schlauer gemacht in der Hinsicht (muss man halt nur mal wieder nicht verstehen). Ich bin sowieso schon absolut gegen eine Privatinsolvenz bzw. nur unter der Voraussetzung von bestimmten Kriterien. Ich find das absolut nicht ok, dass Leute weit über ihre Verhältnisse leben, Klamotten usw. bestellen, Kredite aufnehmen und dann am Schluss jammern "Insolvenz". Und die Gläubiger gucken in die Röhre.
Und dann dürfen die trotz Insolvenz munter so weitermachen. Sehr schön. Da macht einem das Inkasso immer mehr Spaß.
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Anahid hat geschrieben:Oh stimmt Tanja. Ich hab irgendwann mal gehört, dass man keine neue Schulden während der Wohlverhaltensphase machen darf.
Das glauben auch viele Schuldner. Hält sie aber trotzdem nicht davon ab, weiter neue Schulden zu machen.
Kam bestimmt mal im TV dass das so ist.....
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Vielleicht ist er seinen Obliegenheiten in der Wohlverhaltensperiode nicht nachgekommen, was ja denkbar ist, wenn er schon wieder neue Schulden hat. Vielleicht hat ihm ein Gl. die Restschuldbefreiung oder er sich selbst, dann kann es ja sein, dass er noch mal von vorn anfangen muss. Oder die Masse hat nicht ausgereicht, um die Verfahrenskosten zu decken oder weiss der Geier. Ich würde mal den Treuhbänder anrufen und nachfragen oder beim Insolvenzgericht, ob das Restschuldbefreiungsverfahren noch läuft und ob ihm die RSB rechtskräftig angekündigt wurde und ob er seinen Obliegenheiten nachgekommen ist.