Genauso ist esTanjaB. hat geschrieben:Wenn RSB erteilt wird, kannst Du eh nicht mehr vollstrecken, also brauchst Du auch keinen Titel. Es sei denn, es handelt sich um eine Forderung aus unerlaubter Handlung, dann wäre das Tabellenblatt dann der Titel (wenn ich jetzt nicht ganz falsch liege). Wenn keine RSB erteilt wird, ist ebenfalls der Tabellenauszug der Titel.
Was passiert mit den Titeln im Insolvenzverfahren?
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- Die KatastroFee
- ...ist hier unabkömmlich !
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Dracarys!
Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
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