Gläubigeranschreiben
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Wir haben für die Mandanten alle Gläubiger angeschrieben und einen Nullplan mitgeschickt. Jetzt soll ich, da natürlich keiner zugestimmt hat, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens fertig machen. Der Mandant hat aber jetzt auf einmal noch 5 Gläubiger hinterhergebracht, von denen er angeblich vorher nichts wusste. Muss ich jetzt noch mal alle anschreiben, weil sich der Plan hinsichtlich der Anteilsquoten ändert? Oder kann ich doch direkt den Antrag ans Gericht fertig machen und die 5 neuen Gläubiger einfach dazu setzen?
Ich würde das aber im Inso-Antrag mit vermerken, dass die nicht mehr angeschrieben werden konnten