Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle

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Eric
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#161

20.05.2013, 20:59

Anahid hat geschrieben:Bißchen wenig Angaben, oder Eric? Als Anlagen überreichst Du die Bürgschaften und meldest selbstverständlich das an, was da noch geschuldet wird und dann bzgl. des Gehalts überreichst Du den Arbeitsvertrag und vielleicht frühere Lohnabrechnung. Zinsen kommt auf die jeweiligen Unterlagen an, ob sich da ein Verzug feststellen lässt. Beim Gehalt dürfte ggf. im Arbeitsvertrag stehen bis wann es zu zahlen ist.

Vielen Dank, mehr Angaben habe ich leider nicht. Unser Mandant hat uns Forderungsaufstellung gegeben und da stand nur was von den Bürgschaften und den Geschäftsführergehalten. Eigentlich wollte unser Mandant die Sache auch selber machen, am Freitag kurz vor Feierabend kam dann der Anruf, dass wir es selber machen sollen. Leider habe ich bisher nur einmal so ein Formular ausgefüllt. Lg aus Leipzig
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Kanzleihund
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#162

21.05.2013, 10:48

Wichtig ist es zunächst einmal, den vollen Forderungsbetrag innerhalb der Anmeldefrist zur Insolvenztabelle anzumelden. Damit werden die "Straf"gebühren bei Nachmeldung von EUR 15,00 gesparrt. Auseinander dröseln und Unterlagen nachreichen kann man dann bis zum Schlusstermin immer noch.
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aculita
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#163

20.06.2013, 15:01

Sagt mal, wenn ich einen Jahresbericht haben möchte, schreibe ich ganz formlos an den Treuhänder: "In dem Verfahren XY bitte ich um Übersendung des Jahresberichtes"? Oder muß ich irgendwas (Offizielles) beachten?
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#164

20.06.2013, 15:46

Wenn Du eine Forderung angemeldet hast, dann einfach schreiben: Will Jahresbericht, will Jahresbericht. Wahrscheinlich kommt dann ein Hinweis auf das Gläubigerinformationssystem zurück :auslach .
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tiko73

#165

22.06.2013, 10:51

Kanzleihund hat geschrieben:Wahrscheinlich kommt dann ein Hinweis auf das Gläubigerinformationssystem zurück :auslach .
Das aber ja leider auch nicht jeder Insoverwalter nutzt. Wenn es vorhanden ist, ist das ne wirklich praktische Sache :-) (falls die Berichte auch reingestellt werden, auch das hatte ich nämlich schon, dass der Verwalter die Berichte dort nicht hinterlegt hatte :-( )
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#166

25.06.2013, 14:07

Kanzleihund hat geschrieben:Wenn Du eine Forderung angemeldet hast, dann einfach schreiben: Will Jahresbericht, will Jahresbericht. Wahrscheinlich kommt dann ein Hinweis auf das Gläubigerinformationssystem zurück :auslach .
:auslach :auslach :auslach
Ich schreibe noch dazu:
Mein Kanzleihund hat aber jesacht, ick soll det machen!

Dann kommt die Antwort bestimmt per Luftballonpost... :mrgreen:
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#167

25.06.2013, 14:21

aculita hat geschrieben:Ich schreibe noch dazu:
Mein Kanzleihund hat aber jesacht, ick soll det machen!
Da wird sich aber der Verwalter fragen, was für intelligente Haushunde sich die Gläubiger neuerdings halten.
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#168

25.06.2013, 14:45

:lol: Neue Rasse - genmanipuliert... und irgendwann übernehmen sie die Weltherrschaft! :wink:

Aber back to topic:
Also schreibe ich, wenn mein Treuhänder GIS nicht verwendet, einfach hin und bitte um Übersendung. (und wenn er nicht reagiert, schicke ich in regelmäßigen Abständen ein *büddebüddebüdde* hinterher :wink: )
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#169

25.06.2013, 14:51

Ohne GIS schickst Du ein Schreiben: "Möchte bitte Jahresbericht". Als nächstes kommt: "Habe ich doch gesagt, dass ich bitte bitte Jahresbericht will. Will nicht nerven, brauche den Bericht doch aber dringend". Weiteres Schreiben: "Hatte ich Dir schon zweimal geschrieben, dass ich bitte Jahresbericht brauche". Jetzt kommt es zur Verschärfung: "Warum antwortest Du mir nicht. Jahresbericht her, flott - spätestens bis". "Jahresbericht oder Meldung beim Insolvenzgericht. Such Dir aus, was Dir lieber ist". Und dann musst Du konsequent sein und Dich beim Insolvenzgericht beschweren. Denn, wie sagst Du immer, Erziehung braucht Konsequenz."
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#170

25.06.2013, 14:54

:knutsch
Und wenn er sich entschieden hat, schreib ich ihm:
Siehste, war doch gar nicht so schwer! Nächstes Jahresende gehen wir zusammen ein Weinchen trinken und dabei reden wir über den Bericht. :D
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