Versagung Restschuldbefreiung

Hier hinein gehören alle Themen rund um die Insolvenz.
Antworten
Sprinterin
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 60
Registriert: 25.01.2009, 22:39
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, angehende Rechtsfachwirtin

#1

03.05.2013, 16:38

Hallo,
ich habe eine Akte, wo meine Vorgängerin den falschen Schuldner (Namensgleichheit) immer angeschrieben hatte und auch zunächst vollstreckt hat. 2011 haben wir eine Auskunft bekommen, dass der Schuldner die EV abgegeben hat.
Jetzt habe ich bei dem richtigen Schuldner vollstreckung, das Schreiben kam gestern zurück vom Gerichtsvollzieher mit dem Hinweis, Insolvenzverfahren läuft.
Der Schuldner hat uns aber wahrscheinlich wissentlich nicht mit als Gläubiger angegeben.

`*Nunmehr hatte wohl die Mandantin heute bei dem Schuldner angerufen *grummel grummel*. Zunächst konnte er sich natürlich an nichts erinnern, dann doch. Er müsse mit seinem Anwalt sprechend und dann die Mandantin vll. vergleichsweise auszahlen (Was er ja natürlich nicht darf).

Jetzt meine Frage: Ich habe ehrlich gesagt von Inso keine Ahnung. Kann man hier noch irgendetwas machen, das Restschuldbefreiungsverfahren läuft bereits, also können wir ja die Forderung nicht mehr anmelden.

Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung? Hierzu ist aber ein Versagungsgrund notwendig, oder? Mhhhhh

Wäre klassen, wenn ihr mir helfen könntet.

Vielen Dank schon mal und ein schönes Wochenende.
Spargelranger
Forenfachkraft
Beiträge: 214
Registriert: 15.04.2010, 20:55
Beruf: Insolvenzsachbearbeitung
- Schlussrechnung
Software: Andere

#2

06.05.2013, 07:38

Versagungsantrag kann von einem teilnehmenden Insolvenzgläubiger, d. h. einem Insolvenzgläubiger, der seine Forderungen zur Tabelle angemeldet hat, gestellt werden, wenn im eröffenten Verfahren einer der Versagungsgründe des § 290 InsO glaubhaft gemacht werden kann. Der Antrag wäre im Schlusstermin beim Insolvenzgericht zu stellen. Andererseits kann im Restschuldbefreiungsverfahren die RSB auf Antrag eines teilnehmenden Insolvenzgläubigers versagt werden, wenn der Schuldner dort seine Obliegenheiten gem. § 295 InsO verletzt. Problem ist, dass ihr am Verfahren nicht teilnehmt, auch wenn ihr Insolvenzforderungen habt, die gem. § 301 Abs. I S. 2 InsO von der RSB umfasst sind. Ihr könnt somit keinen wirksamen Versagungsantrag stellen.
Benutzeravatar
Tölpel
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 556
Registriert: 18.07.2008, 15:06

#3

06.05.2013, 10:18

Hallo Spargelranger,

ich brauch mal wieder deine Inso-Hilfe. Der Schuldner hat den Mandanten eindeutig besch....en. Ich wollte von meinen Chef nur wissen, ob die Straftat nach 5 Jahren zum Ende des Jahres oder 5 Jahre nach Straftat verjährt. Wegen vorsätzlich unerlaubter u.s.w. (Du weißt schon was ich meine. Mein Chef hat glaube ich noch weniger Ahnung als ich. Zuerst behauptete er, Verjährung nach 10 Jahren, nach heftiger Diskussion (er willl mich eh' feuern) sind es seiner Ansicht nach nur noch 3 Jahre. Meine Meinung 5 Jahre ( Eingehungsbetrug) sei völlig daneben.

Habt Ihr einen Minijob in Baden-Wü. zu bieten?

Tölpel, am Ende
Spargelranger
Forenfachkraft
Beiträge: 214
Registriert: 15.04.2010, 20:55
Beruf: Insolvenzsachbearbeitung
- Schlussrechnung
Software: Andere

#4

06.05.2013, 14:13

Kopf hoch, alles wird gut :smile:

Zur Verjährung kann ich leider nicht viel sagen, das ist nicht mein Fachgebiet. Da kann dir bestimmt jemand aus dem Zivilbereich besser helfen.

Zum Minijob in BW ... leider nein.

MfG
Benutzeravatar
Tölpel
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 556
Registriert: 18.07.2008, 15:06

#5

06.05.2013, 14:26

Trotzdem vielen Dank, Spargelranger. Ich schreib dem Mdt. einfach, dass das Dilekt nach 5 Jahren verjährt und rate ihm Strafanzeige zu erstatten. Mein Chef unterschreibt er alles blind. Und in 5 Jahren bin ich eh' nicht mehr da.

Ach übrigens, Rheinland-Pfalz ginge auch, man verdient aber ziemlich schlecht, oder? :(
Spargelranger
Forenfachkraft
Beiträge: 214
Registriert: 15.04.2010, 20:55
Beruf: Insolvenzsachbearbeitung
- Schlussrechnung
Software: Andere

#6

06.05.2013, 16:14

Sorry, in RLP haben wir keinen Standort.

Wenn du das mit dem Gehalt auf das Bundesland beziehst, kann ich das nicht genau sagen. Wenn du vom Fachbereich Insolvenz sprichst, würde ich sagen, dass man hier besser verdienen kann (als im reinen Zivilbereich). Ausnahmen gibt es natürlich auf beiden Seiten und in beide Richtungen.
Benutzeravatar
Tölpel
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 556
Registriert: 18.07.2008, 15:06

#7

07.05.2013, 11:41

Sag mal , Spangelranger, was ist ein Insolvenzsachbearbeiter? Ein Rfea oder ein Rechtspfleger? Ach übrigens, mein Chef hat mal wieder blind unterschrieben. Vielleicht lege ihm mal meine Gehaltserhöhung zur Unterschrift vor. :evil:
Spargelranger
Forenfachkraft
Beiträge: 214
Registriert: 15.04.2010, 20:55
Beruf: Insolvenzsachbearbeitung
- Schlussrechnung
Software: Andere

#8

07.05.2013, 12:15

Also Sachbearbeiter sind bei uns meistens Refas oder seltener Wirtschaftsjuristen. In den ausgelagerten Spezialabteilungen sitzen auch Buchhalter usw. Manchmal sind zwischen dem Verwalter/Treuhänder und dem SB für bestimmte Sachverhalte und Verfahren noch angestellte Rechtsanwälte zwischengeschaltet. Ansonsten sind viele Refas durch Zufall im InsO Bereich gelandet. Sofern sich die Möglichkeit ergibt, in einer Insolvenzkanzlei (ohne spez. Vorkenntnisse) anzufangen, würde ich die Chance ergreifen. Viel spricht dafür. In unserer Region suchen die Büros - soweit ich das mitbekomme - teils krampfhaft qualifiziertes Fachpersonal im InsO Bereich. Da Refas mit Vorkenntnissen relaltiv rar gesät sind, wird auch ganz gut gezahlt. Wenn man die Kenntnisse einmal erworben hat, hat man also ganz gute Karten. Ich hatte das Glück (oder Unglück ... wie man's nimmt) meine (Refa-) Ausbildung in einer reinen Insolvenzkanzlei zu machen. Nachteil ... wenige Kenntnisse im normalen Zivilgeschäft (RVG Abrechnungen, Abläufe und Formalia im Zivilprozess ...). Das beschränkt sich bei mir auf das (teils schon lange wieder vergessene und wahrscheinlich schon überholte) Berufsschulwissen und engt mich, falls ich mal was Neues suche, natürlich auch auf den InsO Bereich ein.
Antworten