Hallo,
ich habe ein Problem in einem Insoverfahren. Der Insoantrag datiert vom 28.12.2012. Am 28.09.2012 haben wir über eine Pfändung noch Geld bekommen. Ist das jetzt genau in dem 3-Monatszeitraum drin oder gerade daneben? Ich kann nicht entdecken, wie man die Frist rückwärts berechnet. Genau 3 Monate rückwärts wär ja der 28.09., aber wäre die Frist dann nicht am 27.09. um Mitternacht abgelaufen??? Kann mir jemand sagen, wo das steht?
Danke
Fristberechnung Rückzahlung gem. §§ 129, 130, 131
Die genaue Fristberechnung ist in § 139 InsO geregelt.
Auszugehen ist von dem Tag, an dem der Insolvenzantrag bei Gericht eingegangen ist.
Eingang z. B. am 31.10., dann beginnt die 3-Monats-Frist am 31.07. um 0:00 Uhr
Eingang z. B. am 29.03., so beginnt nur in Schaltjahren die Frist am 29.02., in den übrigen Jahren am 01.03.
Auszugehen ist von dem Tag, an dem der Insolvenzantrag bei Gericht eingegangen ist.
Eingang z. B. am 31.10., dann beginnt die 3-Monats-Frist am 31.07. um 0:00 Uhr
Eingang z. B. am 29.03., so beginnt nur in Schaltjahren die Frist am 29.02., in den übrigen Jahren am 01.03.