Fristberechnung Rückzahlung gem. §§ 129, 130, 131

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pidellal
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#1

04.03.2013, 15:21

Hallo,

ich habe ein Problem in einem Insoverfahren. Der Insoantrag datiert vom 28.12.2012. Am 28.09.2012 haben wir über eine Pfändung noch Geld bekommen. Ist das jetzt genau in dem 3-Monatszeitraum drin oder gerade daneben? Ich kann nicht entdecken, wie man die Frist rückwärts berechnet. Genau 3 Monate rückwärts wär ja der 28.09., aber wäre die Frist dann nicht am 27.09. um Mitternacht abgelaufen??? Kann mir jemand sagen, wo das steht?

Danke
Glögle
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#2

06.03.2013, 17:21

Die genaue Fristberechnung ist in § 139 InsO geregelt.

Auszugehen ist von dem Tag, an dem der Insolvenzantrag bei Gericht eingegangen ist.

Eingang z. B. am 31.10., dann beginnt die 3-Monats-Frist am 31.07. um 0:00 Uhr
Eingang z. B. am 29.03., so beginnt nur in Schaltjahren die Frist am 29.02., in den übrigen Jahren am 01.03.
pidellal
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#3

07.03.2013, 15:27

:thx
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