Insolvenzstatistik

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Daniela1976
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#1

22.01.2013, 11:29

Hallo!
Hat schon irgendjemand eine Ahnung, wie das mit dieser Statistik ablaufen soll? Wir haben vom Gericht zwar eine
Schlüsselzahl erhalten, unter der Meldungen dort abgegeben werden sollen, aber wie und was genau wissen wir noch nicht.

Ich wäre extrem dankbar, wenn ihr uns an eurem Wissen teilhaben lasst... :-|

Daniela
Spargelranger
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#2

22.01.2013, 15:32

Das InsStatG ist mMngn eine mittlere Katastrophe.

2 unserer Insolvenzgerichte haben Rundschreiben versandt und das Procedere beschrieben. Danach müssen die Verfahren rückwirkend bis 2009 gemeldet werden und zwar bis zum 30.04.2013. Die Meldung ist zurzeit nur über vorgefertigte Formulare in Papierform möglich und erfolgt an das jeweilige Insolvenzgericht, welches die Daten gesammelt an die stat. Landesämter weitergibt. Später soll die elektr. Datenübertragung direkt an die stat. Landesämter über die Verwaltersoftware möglich sein. Diese Datenübetragungsmodule bzw. die Übertragung selbst werden die Softwareanbieter sicher entsprechend abrechnen. Die Statistikbögen bekommt man vom Insolvenzgericht bzw. können diese direkt bei den stat. Landesämtern heruntergeladen werden.

Leider lassen sich die Bögen nicht automatisieren, soweit ich das einschätzen kann.
Findik
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#3

22.01.2013, 18:44

Also, ich finde das schon echt eine Zumutung. Wir sind so schon überlastet und dann kommt noch eine zusätzliche Last hinzu mit diesen Meldungen zur Statistik.
Liebe Grüße
Findik

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#4

22.01.2013, 20:13

Wenn ihr überlastet seid, braucht ihr wohl erst einmal keine neuen Verfahren mehr. Aber im Grunde hast Du Recht.
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#5

12.02.2013, 09:17

Ich weiss nicht, wie die sich das vorstellen!

Muss man denn dringend diese Formulare benutzen? Es gibt wohl Kanzleien, die einfach nur Listen aus dem Insolvenzprogramm ausdrucken, was die Arbeit erleichtern würde. Ich kann doch nicht innerhalb von 3,4 Monaten 500 InsOFälle mit diesen 5 (!!!) Formularen melden!!! Das sind über 2.000 Formulare!
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#6

14.02.2013, 14:08

Sag ich mal so, die Vollständigkeit wird geprüft, die Richtigkeit der Angaben nicht :mrgreen:
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TanjaB.

#7

23.02.2013, 20:50

Spargelranger hat geschrieben:Das InsStatG ist mMngn eine mittlere Katastrophe.
Also ich finde das schon eine riesen große Kathastrophe. Ich muss gestehen, hab das bisher immer schön vor mich hingeschoben um nun festzustellen, dass ich uns erstmal beim Statistischen Bundeamt registrieren mußte. Chef hat sich damit bisher auch noch so gar nicht beschäftigt und es macht auch nicht den Anschein als hätte er das in irgendeiner Form vor.

Ich weiß jetzt schon nicht, wie ich meine Arbeit schaffen soll und nun das auch noch.

Aber was solls, da muss ich / müssen wir wohl irgendwie durch, nützt ja nix.

Ich warte nun erstmal auf Post vom Statistischen Bundeamt und dann muss ich noch mal eine Telefonbesprechung mit unserem Software-Menschen machen, damit der mir das Ganze ein bischen erklärt.
TanjaB.

#8

28.02.2013, 14:49

Die Kenntwortdaten vom Statistischen Bundesamt sind da, ich hatte eine kleine Einführung vom Softwaremenschen, nun muss ich wohl loslegen. Allerdings darf ich jetzt jede Akte überprüfen, ob alles richtig ins Programm eingegeben wurde, was wohl nicht immer der Fall gewesen ist. Frage mich nur gerade, wie ich das am besten kennzeichne, welche Akten ich schon bearbeitet habe.
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#9

28.02.2013, 14:54

Tanja hörst Du auf mich :wink1 . Die Richtigkeit der gemeldeten Daten wird nicht überprüft!
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TanjaB.

#10

28.02.2013, 15:09

Das hab ich schon in meinem Kopf abgespeichert 8).Mein Problem ist, dass die Kanzlei nach 2009 umgezogen ist und schlauerweise nicht unsere alte Anschrift im Insoprogramm überschrieben wurde, sondern eine neue angelegt wurde. Die Kenndaten sind aber nur zu der neuen Anschrift, also muss überall die neue Anschrift drin sein, was sie aber nicht ist. Und nicht in allen Akten ist dass Datum zum SChlusstermin z. B. angegeben, was aber sein muss....achja, irgendwann hab ich das alles auch ordentliche eingegeben.
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