@ Elli: Wir machen hier auch Schuldenbereinigungsverfahren: brauchst echt keine Bammel haben, ist ganz leicht.
Was willst denn wissen? Bei uns läuft das so ab, dass der Schuldner zu uns kommt, uns Unterlagen zu seinen Gläubigern bringt und Angaben zur persönlichen (verheiratet, Kinder) und finanziellen Situation (lfd. Einkommen, lfd. Ausgaben, unterhaltspflichtige Personen, evtl. Vermögenswerte - sind diese pfändungsgeschützt oder können verwertet werden?) macht (natürlich dann mit Nachweis: Gehaltsabrechnungen, Mietvertrag, Kontoauszüge, Grundbuchauszug, Fahrzeugschein).
Wir schreiben die Gläubiger dann im 1. Schritt an, informieren die über das geplante Insolvenzverfahren und bitten Sie, uns ihre aktuellen Forderungsaufstellungen zukommen zu lassen. Wenn wir die dann alle haben (was sich teilweise leider ziemlich hinzieht), wird von mir das Gläubiger- und Forderungsverzeichnis erstellt, das heißt jeder Gläubiger wird einzeln, aufgeteilt mit Hauptforderung, Zinsen, Kosten zur Akte genommen und dann ein Zahlungsplan an die Gläubiger ausgearbeitet. Der hängt dann natürlich davon ab, ob und in welcher Höhe der Schuldner Raten erbringen kann, ob eben verwertbare Vermögenswerte vorhanden sind, etc. pp. Und dieser Zahlungsplan wird unter Fristsetzung an die Gläubiger gesandt mit der Bitte um Zustimmung.
Stimmt auch nur ein Gläubiger nicht zu (wobei hier auch keine Reaktion als Ablehnung gilt), ist der außergerichtliche Plan gescheitert. Dann kommt entweder in Betracht, den "alten" Zahlungsplan zu überarbeiten und den Gläubigern einen verbesserten Plan anzubieten oder dann in das gerichtliche Verfahren zu gehen. Das hängt dann davon ab, wie viele Gläubiger sich nicht gemeldet/abgelehnt haben.
Dann erstellt ihr vermutlich noch den Insolvenzantrag für den Mandanten. Das ist nur n bissi Papierkrieg, aber machbar.
Das ist schon das ganze Hexenwerk.
![Lachen :lol:](./images/smilies/icon_lol.gif)