Wir haben als InsOVerwalter eine Verwertung durchgeführt mit einem Erlös von 12.000 €.
Gläubiger A hat eine angemeldete Forderung mit Absonderungsrecht i.H.v. 8.000 €
Gläubiger B hat eine angemeldete Forderung mit Absonderungsrecht i.H.v. 3.000 €
Zuerst ziehe ich die Massekostenbeiträge § 171 InsO ab, 4 % und 5 %.
Zu verteilender Verwertungserlös (an die zwei Gläubiger) wäre dann 10.920 EUR
Und dann würde Gläubiger A aber die komplette Forderung bezahlt bekommen, während Gläubiger B nur einen Teil bekommt. D. h. Gläubiger A bekommt die Pauschalen § 171 InsO gar nicht in Abzug.
Hat dann Gläubiger B einfach "Pech gehabt" oder wie?
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