Hallöchen,
habe folgenden Fall:
Insolvenzverfahren eröffnet: 22.12.2004
Forderungen ordnungsgemäß angemeldet und in die Insolvenztabelle aufgenommen
Schlusstermin u.a. mit Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung für November 2010 anberaumt
Verfahren gem. § 211 InsO wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt: Beschluss von Juli 2012
Auf Nachfrage beim Gericht habe ich im Oktober 2012 die Mitteilung erhalten, dass Restschuldbefreiung versagt wurde
So das heißt, ich kann wieder vollstrecken.
hatte seinerzeit unsere Titel unserer Anmeldung beigefügt und diese verbunden mit einer beglaubigten Abschrift des Tabellenauszuges zurückerhalten, so dass ich im Besitz sämtlicher Titel bin. Kann ich hieraus jetzt wieder vollstrecken oder muss ich trotzdem einen vollstreckbaren Tabellenauszug anfordern?
Wie ist das mit den Zinsen? im Tabellenauszug sind ja nur Zinsen bis zur Verfahrenseröffnung angemeldet. Da ich aber noch im Besitz der Titel bin, kann ich auch die Zinsen aus den vergangenen Jahren mit in unser Forderungskonto aufnehmen?
Verfahren §211 InsO wg. Masseunzulänglichkeit eingestellt
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- Forenfachkraft
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Hallo, du brauchst einen vollstreckbaren Tabellenauszug. Ich füge beide Titel (vollstreckbaren Tabellenauszug und alten Titel) bei und nehme die Zinsen aus dem alten Titel.
Wer stets in den Spuren anderer tritt kann nicht überholen!