Ich soll für ein Energieversorgungsunternehmen eine Forderung anmelden.
Rechnung ist vom 15.08.2012. Abgerechnet wird der Strom- Gas- und Wasserverbrauch für August 2011 bis Ende Juli 2012.
Eröffnet wurde das Verfahren am 20.06.2012.
Jetzt die große Frage. Meine Kollegin meint, ich müsse eine Rechnung vom Energieversorger erstellen lassen über den Verbrauch
August 2011 bis 19. Juni 2012 (ein Tag vor Eröffnung) und könne nur diese Forderung zur Tabelle anmelden.
Ich bin der Meinung, dass die Rechnung ja erst am 15.08.2012 geschrieben und somit auch erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
fällig wird, so dass ich gar nichts zur Tabelle anmelden muss und somit auch der Verbrauch vor Insolvenzeröffnung NICHT in die
Insolvenz gehört!
Kann mir da jemand - möglichst mit Gesetzesangabe - auf die Sprünge helfen.
Schon jetzt ein dickes Danke.
Gruß Jutta
Welche Forderung kann ich anmelden?
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§ 38 InsO: Insolvenzforderungen sind solche, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet wurden. Da geht es nur um die reine Entstehung; nicht aber um die Fälligkeit oder Rechnungserstellung. Deine Kollegin hat Recht.
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