Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle

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aculita
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#151

12.04.2012, 07:49

Kanzleihund hat geschrieben:Der Grundsatz lautet: Stehen sich die Forderungen vor Insolvenzeröffnung aufrechenbar gegenüber, kann die Aufrechnungserklärung auch noch im Verfahren abgegeben werden.
Das würde heißen:
grundsätzlich schon :?:
und auch bevor ich die Restforderung anmelde :?:
Kanzleihund hat geschrieben:Ist die Aufrechenlage erstmals entstanden, als ihr schon von dem Insolvenzantrag wusstet, ist die Aufrechnung ausgeschlossen. Das kann ich jetzt anhand des Sachverhalts nicht prüfen.
:kopfkratz
Würde ich so verstehen:
Angenommen, ich bekomme rechtzeitig die Info vom vorläufigen InsoVerwalter (sagen wir 2 Tage nach Antragstellung) mit der Zusage der weiterhin erfolgenden Zahlungen. Daraufhin wird eine Rechnung für den Zeitraum vor Antragstellung erstellt mit einer Forderung X.
Es kommen tatsächlich die zugesagten Gelder. Und eine Info von ihm über die Eröffnung.
Die daraufhin erstellte Rechnung ergibt ein Guthaben von - Y.

Damit ist die Aufrechnungslage jetzt erst entstanden - nachdem wir von der Antragstellung wußten.
Daher kann ich nicht gegeneinander aufrechnen?
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Kanzleihund
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#152

12.04.2012, 08:45

Gib mir doch bitte ein bisschen mehr Sachverhalt (zur Not auch per PN). Ich verstehe nämlich schon gar nicht, warum erst gezahlt und dann die Abrechnung erstellt wird. Eventuell gibt es hier wieder die Ausnahme von der Ausnahme, weil es sich um einen starken Verwalter handelt.
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RAS
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#153

30.07.2012, 10:14

Hallo zusammen,


ich habe eine Frage zu der Online-Anmeldung der Forderung:

Insgesamt setzt sich die Forderung meiner Mandantin aus mehreren (über 20) Einzelrechnungen -mit teils unterschiedlichen, teils gleichen Verzugszinsdaten-, noch ein paar Gutschriften für Warenrückgaben und Guthaben auf dem Kundenkonto zusammen. Bei "Papieranmeldung" würde ich das alles in einer Forderungsaufstellung zusammenfassen, eine Hauptforderung und einen Zinsbetrag ausrechnen und die beiden Ergebnisse dann unter Hinweis auf die beigefügte Forderungsaufstellung auf das Anmeldeformblatt eintragen.

Ist diese Vorgehensweise auch bei der Online-Anmeldung möglich?
Oder muss ich da jede Forderung/Rechnung einzeln eintragen und jeweils die Zinsen dazu angeben? Und wie berücksichtige ich eventuelle Gutschriften und Guthaben, die sich schließlich auf die Höhe der Hauptforderung und auch auf den zu verzinsenden Betrag einzelner Rechnungen auswirken (fiktives Beispiel: Rechnung vom 25.07.2011 über 200 EUR, Verzug ab 30.08.2011, Gutschrift am 05.09.2011 über 100 EUR - da vermindert dann die Gutschrift die Hauptforderung und wäre letztlich bei den Zinsen für diese Rechnung am sinnvollsten zu berücksichtigen, ansonsten müsste ich alle Rechnungen erst bis zum Tag der Gutschrift und ab dem Folgetag dann die Summe der Rechnungen abzgl Gutschrift.. äh, ja...)?

Ich möchte jetzt irgendwie ungern anfangen, online die Sachen einzugeben, um dann irgendwann mittendrin festzustellen, dass das so gar nicht geht.

Ist denn die Online-Anmeldung zwingend? Oder kann ich trotzdem nur die Papieranmeldung abgeben? (Das wäre mir letztlich am Liebsten, da kann ich meine Forderungsaufstellung machen, kann das alles schön angeben, kann alles nochmal und nochmal überprüfen... Rechnung, Rechnungsnummer (10-stellig!), Rechnungsbetrag, Daten, Zinsen ausrechnen, nochmal nachrechnen...)


Gruß und Dank im Voraus,

ras
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Kanzleihund
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#154

30.07.2012, 10:23

Online-Anmeldung ist nicht zwingend, aber manchmal eine gute Hilfe für alle Beteiligten. Der Gläubiger hat das Formular vor sich und unsere Mitarbeiter müssen keine Zahlen ins System tippen. Ich würde, wenn Du online anmelden willst, auch nur eine Hauptforderung und einen Zinsbetrag anmelden. Du musst doch die Unterlagen ohnehin nachreichen; da kannst Du auch die Forderungsaufstellung mitschicken.
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#155

31.07.2012, 08:02

danke für die Antwort

also wenn es keinen Zwang/keine Pflicht gibt, das online zu machen, und eine "Papieranmeldung" mit Vordruck auch erlaubt ist, würde ich das vorziehen, weil das für mich einfacher ist als mich durch irgendein unbekanntes Online-Formular durchzuwursteln und am Ende irgendwo einen Fehler drin zu haben oder an einer Stelle nicht weiter zu kommen
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#156

31.07.2012, 10:36

Nicht mal der Vordruck ist verpflichtend, er ist für Laien aber manchmal eine gute Hilfe
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#157

16.05.2013, 15:13

Hi, ich soll eine Forderungsanmeldung machen. Wie und trägt man eine selbstschuldnerische Bürgschaft, normale Bürgschaft und Geschäftsführergehalt ein. Welche Unterlagen müssten für die Anmeldung vorgelegt werden? Zinsen?

Soll wie immer morgen fertig sein.

Grüße aus Leipzig
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#158

17.05.2013, 16:20

Bißchen wenig Angaben, oder Eric? Als Anlagen überreichst Du die Bürgschaften und meldest selbstverständlich das an, was da noch geschuldet wird und dann bzgl. des Gehalts überreichst Du den Arbeitsvertrag und vielleicht frühere Lohnabrechnung. Zinsen kommt auf die jeweiligen Unterlagen an, ob sich da ein Verzug feststellen lässt. Beim Gehalt dürfte ggf. im Arbeitsvertrag stehen bis wann es zu zahlen ist.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#159

17.05.2013, 16:20

Bißchen wenig Angaben, oder Eric? Als Anlagen überreichst Du die Bürgschaften und meldest selbstverständlich das an, was da noch geschuldet wird und dann bzgl. des Gehalts überreichst Du den Arbeitsvertrag und vielleicht frühere Lohnabrechnung. Zinsen kommt auf die jeweiligen Unterlagen an, ob sich da ein Verzug feststellen lässt. Beim Gehalt dürfte ggf. im Arbeitsvertrag stehen bis wann es zu zahlen ist.
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TanjaB.

#160

17.05.2013, 21:35

Ich mußte gerade sehr schmunzeln als ich die Beiträge hier gelesen habe. Immer wieder wundere ich mich, was für merkwürdige Forderungsanmeldungen. Diese Woche hatte ich eine Forderungsanmeldung von einem Inkassobüro in der aufgeführt waren:

Hauptforderung
Zinsen
Kosten
gezahlte Beträge

??? Die beigefügte Forderungsaufstellung passte so gar nicht mit den aufgeführten Beträgen.

Ich habe dann dort angerufen und bekam die Antwort, dass das anders mit derem Systhem nicht zu machen sei und es habe noch nie eine Monierung von einem Insolvenzverwalter gegeben, ich sei die erste, die das bemängelt :?: .....ahja.....

Dann hatte ich gestern von einer Anwaltskanzlei drei Forderungsaufstellungen bei denen die Schreiben mit der Anmeldung selber 3 x beigefügt waren, die Anlagen - wenn vorhanden - einmal.....die Logik hab ich nun so gar nicht verstanden. Weil ich manchmal auch richtig nett sein kann habe ich wegen der fehlenden Nachweise für die Kosten in der anmeldenden Anwaltskanzlei angerufen und bat darum, mir die Sachen zu faxen, weil das ja noch überprüft werden muss und die Unterlagen nächsten Freitag bei Gericht eingegangen sein müssen (es folgt das lange Pfingstwochenende und Dienstag gönne ich mir mal einen Tag Urlaub). Ich bekam von einer ziemlich ungesprächigen Dame zur Antwort dass man mir das nur auf postalischem Wege schicken könne, faxen geht nicht. Ich hab dann noch nach E-Mail gefragt, aber sowas hatten die gar nicht. Das würde dann zwei Tage dauern.....ja, bitte, wenn Ihr nicht wollt....der Name ist in meinem Kopf abgespeichert und beim nächsten Mal rufe ich gar nicht erst wieder an, dann bestreite ich gleich.
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