Insolvenz Verein

Hier hinein gehören alle Themen rund um die Insolvenz.
Antworten
Sunnynixe
Forenfachkraft
Beiträge: 125
Registriert: 30.03.2009, 15:30
Wohnort: Meppen

#1

25.06.2012, 10:35

Hallo mal ne Frage.

Wenn ein Verein ein Insoverfahren eröffnet, bzw. die Verwaltung durch einen Insoverwalter betrieben wird,

dann haftet der Vorstand doch persönlich!

Hat der Vorstand dann automatisch auch 6 Jahre privatinsolvenz oder haftet er nur im Rahmen des Vereines mit seinem privatvermögen zum Stichtag und wenn dann nichts bei ihm zu holen ist, wird der Verein aufgelöst?
[color=#40FF40]Nach jedem Tief... folgt irgendwann wieder ein Hoch..:-)[/color]
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#2

25.06.2012, 10:43

Literatur-Tipp, falls vorhanden: Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein, 19. A. (2010) Rn. 400.
Die Eröffnung des InsO-Verfahrens hat die Auflösung des Vereins zur Folge --> § 42 I 1 BGB (nach altem Recht bis zum 31.12.1998 ging die Rechtsfähigkeit des Vereins verloren).
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Antworten