Hallo mal ne Frage.
Wenn ein Verein ein Insoverfahren eröffnet, bzw. die Verwaltung durch einen Insoverwalter betrieben wird,
dann haftet der Vorstand doch persönlich!
Hat der Vorstand dann automatisch auch 6 Jahre privatinsolvenz oder haftet er nur im Rahmen des Vereines mit seinem privatvermögen zum Stichtag und wenn dann nichts bei ihm zu holen ist, wird der Verein aufgelöst?
Insolvenz Verein
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- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17711
- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge
Literatur-Tipp, falls vorhanden: Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein, 19. A. (2010) Rn. 400.
Die Eröffnung des InsO-Verfahrens hat die Auflösung des Vereins zur Folge --> § 42 I 1 BGB (nach altem Recht bis zum 31.12.1998 ging die Rechtsfähigkeit des Vereins verloren).
Die Eröffnung des InsO-Verfahrens hat die Auflösung des Vereins zur Folge --> § 42 I 1 BGB (nach altem Recht bis zum 31.12.1998 ging die Rechtsfähigkeit des Vereins verloren).
~ Grüßle ~
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