Insolvenz von Privat und GmbH???

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s.wolff86
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#11

14.06.2012, 14:02

Also es ist so.

Meine Arbeitskollegin hat die Forderung die wir gegenüber der GmbH haben zur Inso angemeldet. Die Inso läuft aber über den GF... so und das war nur weil unser Teamleiter meinte das könnten wir anmelden auch wenn es über den GF ist weil das ja ein IN Aktenzeichen ist.

Ich bin jetzt total verunsichert weil ich der Meinung bin IN hin oder her es ist der GF und da hat die Anmeldung von der GmbH nichts zu suchen. richtig?

:?: :?:
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nephele
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#12

14.06.2012, 14:13

Ohne nähere Details zu kennen würde ich jetzt mal sagen, dass du recht hast. Ich würde die Forderung die ihr ggü. der GmbH habt nicht im Insolvenzverfahren des GF anmelden.
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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#13

14.06.2012, 14:25

Ob IN oder nicht hat damit nichts zu tun.

Forderungen ggü. der GmbH kann man nicht in der Insolvenz des GF anmelden. Besser gesagt kann man das schon. Aber der Verwalter wird die Forderung natürlich bestreiten, wenn die Forderung von der GmbH geschuldet wird und nicht vom GF als Privatperson. Einzige Möglichkeit, die ich mir ausmalen kann ist, dass der GF möglicherweise als Sicherheit ggü. den Gläubigern selbstschuldnerisch für Verbindlichkeiten der GmbH gebürgt hat. Aber das solltet ihr als Gläubiger ja wissen.

Es gibt Merkmale, anhand derer im Antragsverfahren entschieden wird, ob das Regel- oder vereinfachte Verfahren eröffnet wird. Wenn Schuldner selbstständig ist oder auch war spricht erstmal vieles für Regelinsolvenz. Hat der Schuldner aber trotz früherer Selbstständigkeit eine überschaubare Vermögenssituation (unter 20 Gläubiger) und keine Rückstände ggü. Arbeitnehmern/SV Kassen/BG's o. ä. kann auch in diesem Fall das vereinfachte Verfahren durchgeführt werden.
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