Zinsverjährung-Forderungsanmeldung

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RA-mw
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#1

30.05.2012, 12:49

Hallo,

ich habe Forderungen mit Zinsen angemeldet. Dort liefen Zinsen seit 2003. Viele INSO-Verw. erkennen die Zinsen an, aber eigentlich verjähren sie ja nach 3 Jahren. Er hat jetzt alle Zinsen bestritten.

Wie rechnet ihr das mit den Zinsen? FÜr drei Jahre krieg ich doch eigentlich welche, nur ab welchem Zeitpunkt richtig berechnet?

:thx
Jupp03/11

#2

30.05.2012, 13:07

Was wurde bzgl. der Zinsen genau angemeldet? Wurde ein Gesamtbetrag angegeben?
RA-mw
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#3

30.05.2012, 13:57

Ich habe ein Forderungskonto beigefügt und die Zinsen sind dort genau ersichtlich. Im Anmeldeformular habe ich sie dann zusammgenfasst.
RA-mw
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#4

04.06.2012, 09:02

Hallo,

kann mir leider niemand helfen?

vg
RA-mw
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#5

13.06.2012, 21:10

HIlLFE, hat niemand ne Ratschlag?
Jupp03/11

#6

13.06.2012, 21:15

Solange nur pauschal Zinsen angemeldet werden und nicht nur für den nicht verjährten Zeitraum, haste Pech gehabt. Also berichtigen und gut ist.
RA-mw
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#7

13.06.2012, 21:17

Ich habe schon über den Basiszinssatz, aber ich weiss leider nicht genau,wann ich die drei Jahre rechnen muss, weil die restlichen sind ja verjährt.

Die letzten drei jahre seit anmeldung, oder beginn der zinsen bis 3 jahre zum jahresende gerechnet!?
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Pepples
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#8

13.06.2012, 21:25

Das werden wir Dir auch nicht sagen können. Zinsen verjähren, wenn keine die Verjährung unterbrechenden Handlungen, z.B. eine Vollstreckung, eingeleitet werden. Du musst hier schauen, wann ihr was gemacht habt und wo die Verjährung unterbrochen wurde oder eben nicht. :wink:
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RA-mw
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#9

13.06.2012, 21:27

oh jeh, das ist voll die alte akte, muss ich nochmals schauen, zv wurde aber auch mal eingeleitet
Honey911
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#10

13.06.2012, 21:49

Es kommt drauf an, ob zwischendurch ZV-Maßnahmen durchgeführt worden sind, weil diese unterbrechen die Verjährung, d. h. Du nimmst Zinsen ab 3 Jahre vor der letzten ZV. Wenn die ZV aber z. B. nach 4 Jahren erst erfolgt ist, sind die Zinsen für das erste Jahr weg.

Wenn Du mir die genauen Daten gibst, sprich: Datum Titel mit Zinsen, Datum ZV-Maßnahmen u. Datum Forderungsanmeldung, dann kann ich Dir das gerne ausrechnen.

PS: Hatte auch mal so einen Fall. Inso-Verw. hat Zinsen bestritten, da verjährt. Musste genau darlegen, wann welche ZV; sodann wurden Zinsen nachträglich festgesetzt.
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