Forderungsanmeldung

Hier hinein gehören alle Themen rund um die Insolvenz.
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Jappi
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#1

10.05.2012, 10:20

Hallo,
habe mal eine Frage. Wir haben eine Zwangssicherungshypothek. Müssen wir unsere Forderung zum Insolvenzverfahren anmelden? Hypothek ist nämlich aus 1997 und die Akte hier irgendwie nicht mehr auffindbar.
Mein Chef meint, ich soll nicht anmelden, weil wir dingliches Recht haben und deshalb nicht anmelden müssen.

Danke schonmal im Voraus.
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Kanzleihund
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#2

10.05.2012, 10:29

Dingliches Recht begründet die abgesonderte Befriedigung. Das heißt, ihr könnt die Zwangsversteigerung beantragen. Wenn der Insolvenzverwalter das Grundstück verkauft, muss er Euch beteiligen. Leider kann es sein, dass der Erlös nicht reicht, Eure ganze Forderung zu bezahlen. Deshalb vollständig zur Tabelle anmelden. Ihr bekommt dann die Mitteilung: festgestellt für den Ausfall, d.h. In der Höhe, wo Euch die Verwertung des Grundstücks nichts bringt.
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
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#3

10.05.2012, 10:31

Wenn ich nach Erstellung zu "Den Beitrag zeigen" gehe, erfolgt keine Weiterleitung.

Jetzt habe ich mobil einer Userin geantwortet und blöder Weise nur im normalen Modus gesehen, dass diese noch gar keine Berufsangabe gemacht hat. War die ganze schöne Sache umsonst, weil Sanny den Beitrag wieder löschen wird.
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