Hallo,
habe mal ne frage zwecks P-Konto:
Wir haben einen IV der behauptet, dass wenn Inso-verfahren, dann muss der Schuldner sein Konto immer in ein P-Konto umwandeln lassen.
Stimmt das??? und wenn ja, welche Gesetzesgrundlage????
P-Konto
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 96
- Registriert: 20.08.2008, 09:09
- Software: Andere
- Wohnort: Berlin
- Mietzemau
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1180
- Registriert: 07.05.2010, 18:59
- Software: AnNoText
- Wohnort: Essen - NRW
Mh...also das hab ich noch nicht gehört. Wieso sollte er das denn müssen? Meist haben besagte Schuldner das ja schon im Vorfeld gemacht, um sich abzusichern. Und wenn die in der Inso sind, kann man eine Vollstreckung doch eh vergessen, was bringt denn dann ein P-Konto? Weshalb sagt dein IV dir sowas denn?
Schnee ist auch nur schick aufgemachtes Wasser
Wintereinbruch ist nicht strafbar!
Alle Irrtümer sind gleichberechtigt.
Michael Rumpf
Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
Mark Twain
de heilige Glaskugel......*oooohm*
Wintereinbruch ist nicht strafbar!
Alle Irrtümer sind gleichberechtigt.
Michael Rumpf
Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
Mark Twain
de heilige Glaskugel......*oooohm*
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 96
- Registriert: 20.08.2008, 09:09
- Software: Andere
- Wohnort: Berlin
also mein mandant hat ein guthabenkonto. da ist ca 1000 EUR drauf. der IV hat es natürlich dicht gemacht. ist ja gang und gebe, dass die das erstmal zumachen. nun brauchen wir die Freigabe vom IV, damit wir die Freigabe bei der Bank bekommen, dass es in ein P-Konto umgewandelt wird. der IV weigert sich aber, diese Freigabe zu geben, aber will auf der anderen Seite, dass der Schuldner es in ein P-Konto umwandelt.
Kann er aber nicht, ohne Freigabe IV. der IV ist....... sagen wir mal kein wort zu ihm.
Kann er aber nicht, ohne Freigabe IV. der IV ist....... sagen wir mal kein wort zu ihm.
- Mietzemau
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1180
- Registriert: 07.05.2010, 18:59
- Software: AnNoText
- Wohnort: Essen - NRW
Ah so...nur mal so rein zum Verständnis...IV is Insolvenzverwalter ja? Ich dachte des wäre ein Hartz-IV-Empfänger.
Schnee ist auch nur schick aufgemachtes Wasser
Wintereinbruch ist nicht strafbar!
Alle Irrtümer sind gleichberechtigt.
Michael Rumpf
Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
Mark Twain
de heilige Glaskugel......*oooohm*
Wintereinbruch ist nicht strafbar!
Alle Irrtümer sind gleichberechtigt.
Michael Rumpf
Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
Mark Twain
de heilige Glaskugel......*oooohm*
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 96
- Registriert: 20.08.2008, 09:09
- Software: Andere
- Wohnort: Berlin
ja das ist der insolvenzverwalter
- advocatus diaboli
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 837
- Registriert: 25.05.2007, 21:24
- Beruf: Assessor / Beamter
- Wohnort: vorvorletztes Büro am Ende des Ganges
Das steht nirgendwo ausdrücklich, ergibt sich aber aus folgendem:
Da es für ein "normales" Girokonto keinen Pfändungsschutz mehr gibt, kann der Insolvenzverwalter dieses an sich nicht mehr freigeben. Mit einer Freigabe würde er zum Nachteil der Masse auf Gelder verzichten, die - eben mangels Pfändungsschutz - auf jeden Fall der Masse zustehen würden.
Da es für ein "normales" Girokonto keinen Pfändungsschutz mehr gibt, kann der Insolvenzverwalter dieses an sich nicht mehr freigeben. Mit einer Freigabe würde er zum Nachteil der Masse auf Gelder verzichten, die - eben mangels Pfändungsschutz - auf jeden Fall der Masse zustehen würden.
- advocatus diaboli
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 837
- Registriert: 25.05.2007, 21:24
- Beruf: Assessor / Beamter
- Wohnort: vorvorletztes Büro am Ende des Ganges
Wie schon gesagt, das steht nirgendwo ausdrücklich, sondern ergibt sich aus dem, was ich in meinem vorherigen Posting geschrieben habe.