Inso - Forderung festgestellt

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Renosab
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#1

26.03.2012, 14:58

So ich muss mich jetzt mal ein bißchen mit Insolvenz beschäftigten und habe einige Grundsatzfragen.

was bedeutet:
Die Forderung wurde in voller Höhe festgestellt (Mitteilung von Insoverwalter)?
Was müssen wir jetzt tun?

2. Ab wann fordert man einen vollstreckbaren Auszug aus der Insolvenztabelle an? (hat das was im Zusammenhang mit Restschuldbefreiung zu tun?)

Wer kann mir ein bißchen Klarheit geben?
sansibar
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#2

26.03.2012, 15:04

1. euch freuen, ihr werdet berücksichtigt, falls es was zu verteilen gibt.
2. nach Abschluss des Verfahrens, d.h., wenn ihr ggf. (wieder) vollstrecken dürft.
Das hat nix mit der RSB zu tun.
Grüße - sansibar
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Lennart
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#3

26.03.2012, 15:07

Wenn RSB beantragt wurde, darf man sich den Titel fast immer an die Wand hängen. Zu Verteilen gibt es bei Verbraucherinsolvenzen meistens auch nichts.
Ernie

#4

26.03.2012, 15:09

Renosab hat geschrieben:Ab wann fordert man einen vollstreckbaren Auszug aus der Insolvenztabelle an? (hat das was im Zusammenhang mit Restschuldbefreiung zu tun?)
Wenn Restschuldbefreiung z. B. nicht beantragt wurde oder aber versagt wird, beantragst Du einen vollstreckbaren Tab.-Auszug und leitest dann daraus die Vollstreckung ein.
Renosab
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#5

26.03.2012, 15:36

zack... und wieder ein bißchen schlauer :huepf
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