Ich wollte mal fragen, ob noch jemand bei einem Nachlasspfleger arbeitet und würde mich hier gern etwas austauschen, da ich gern versuchen möchte den Ablauf etwas zeitsparender zu gestalten.
Tätigkeitsnachweis und Rechnungslegung nehmen sehr viel Zeit in Anspruch, wie geht Ihr hier vor um den Zeitaufwand möglichst gering zu halten.
Ich nutze hier Excel-Tabellen, aber vielleicht gibt es ja andere Möglichkeiten auch im Zusammenhang mit RA-Micro um dies effektiver zu gestalten.
Arbeitet zufällig jemand bei einem Nachlasspfleger / Austausch
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Hallo,
wir haben eine Nachlassabteilung in der Kanzlei. Wir arbeiten mit DATEV, die Zeiterfassung und die Auslagen buchen wir also direkt im Auftrag.
Zur Rechnungslegung kann ich leider nicht viel sagen, da ich das nicht mache - bin selber nicht in der Abteilung...
wir haben eine Nachlassabteilung in der Kanzlei. Wir arbeiten mit DATEV, die Zeiterfassung und die Auslagen buchen wir also direkt im Auftrag.
Zur Rechnungslegung kann ich leider nicht viel sagen, da ich das nicht mache - bin selber nicht in der Abteilung...

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Hallo!
Ich arbeite in einer ganz kleinen Kanzlei und wir machen auch Nachlasspflegschaften. Ich arbeite mit Advoware.
Für die Rechnungslegung bin ich beim Formularserver der Justiz NRW fündig geworden. Dort gibt es unter "Betreuung" eine Rechnungslegung, die man online ausfüllen und abspeichern kann, und später auch wieder hochladen, um sie weiter zu bearbeiten. Damit komme ich super klar, sieht zudem sehr professionell aus und wird von unseren Rechtspflegern gerne gesehen. Ich habe den Link zu den Formularen mal angehängt in der Hoffnung, dass das erlaubt ist.
https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/index.php
Tätigkeitsnachweis mache ich über die Zeiterfassung in Advoware.
Ich arbeite in einer ganz kleinen Kanzlei und wir machen auch Nachlasspflegschaften. Ich arbeite mit Advoware.
Für die Rechnungslegung bin ich beim Formularserver der Justiz NRW fündig geworden. Dort gibt es unter "Betreuung" eine Rechnungslegung, die man online ausfüllen und abspeichern kann, und später auch wieder hochladen, um sie weiter zu bearbeiten. Damit komme ich super klar, sieht zudem sehr professionell aus und wird von unseren Rechtspflegern gerne gesehen. Ich habe den Link zu den Formularen mal angehängt in der Hoffnung, dass das erlaubt ist.
https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/index.php
Tätigkeitsnachweis mache ich über die Zeiterfassung in Advoware.
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das haben wir jetzt tatsächlich vor und hoffen, dass es das Gericht so akzeptiert, da hier die Soll- und Habenumsätze in einer Spalte sind und nicht mehr wie vorher schön aufgeteilt in zwei Spalten.
ds1310 Danke für den Link, aber wir schlüsseln tatsächlich auch den Anfangsbestand bei der Rechnungslegung genau auf (jedese Konto einzeln), dass das Formular leider für uns nicht nutzbar ist.
Es fehlen eben auch andere Angaben wie z.B. Immobilien, Fahrzeug, Schmuck und eben auch die möglichen Verbindlichkeiten zum Todestag für Anfang und Ende.
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ds1310 Danke für den Link, aber wir schlüsseln tatsächlich auch den Anfangsbestand bei der Rechnungslegung genau auf (jedese Konto einzeln), dass das Formular leider für uns nicht nutzbar ist.
Es fehlen eben auch andere Angaben wie z.B. Immobilien, Fahrzeug, Schmuck und eben auch die möglichen Verbindlichkeiten zum Todestag für Anfang und Ende.
[/quote]
Ja, das Formular dient nur zur Rechnungslegung, wobei man damit auch mehrere Konten belegen kann und das Programm dann auch Fehler meldet, wenn die Buchungen nicht mit Anfangs- und Endbestand übereinstimmen. Für mich, kleine Kanzlei, alles selbst zusammengesucht, niemand da, der mir das irgendwie gezeigt hätte, genau das richtige. Und bei unserem Nachlassgericht reicht bei der Rechnungslegung der Verweis auf das vorgelegte Nachlassverzeichnis zu den anderen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, sofern sich da keine Änderungen ergeben haben.
Es fehlen eben auch andere Angaben wie z.B. Immobilien, Fahrzeug, Schmuck und eben auch die möglichen Verbindlichkeiten zum Todestag für Anfang und Ende.
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Ja, das Formular dient nur zur Rechnungslegung, wobei man damit auch mehrere Konten belegen kann und das Programm dann auch Fehler meldet, wenn die Buchungen nicht mit Anfangs- und Endbestand übereinstimmen. Für mich, kleine Kanzlei, alles selbst zusammengesucht, niemand da, der mir das irgendwie gezeigt hätte, genau das richtige. Und bei unserem Nachlassgericht reicht bei der Rechnungslegung der Verweis auf das vorgelegte Nachlassverzeichnis zu den anderen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, sofern sich da keine Änderungen ergeben haben.
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Da blendet man halt die Quellspalte aus und macht zwei zusätzliche Spalten
1. Wenn Quellspalte >0 = Quellspalte
2. Wenn Quellspalte <0 = Quellspalte
Da verschwinden dann aber 0 Euro Buchungen, die das Gericht wahrscheinlich eh nicht interessiert.
1. Wenn Quellspalte >0 = Quellspalte
2. Wenn Quellspalte <0 = Quellspalte
Da verschwinden dann aber 0 Euro Buchungen, die das Gericht wahrscheinlich eh nicht interessiert.
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Ich zermatter mir den Kopf wie ich das mit der Wenn-Funktion löse und dabei ist die Lösung so einfach. Danke
Jetzt habe ich es aber mal in einer Spalte ans Gericht geschickt und die Sollpositionen rot hervorgehoben. Wenn die meckern, werde ich es wie von DIr vorgeschlagen ändern. DANKE nochmals