Dringend, Kostenquotelung

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Tine
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#1

13.05.2006, 16:52

Hallo,

ich stehe gerade auf dem Schlauch.

Ich habe Freitag eine Sache auf dem Tisch gehabt, in welcher ich eine Kostenquotelung überprüfen soll.

Chefin schreibt an den Mdten. Es geht um ein Vergleich, der abgeschlossen werden soll, wenn eine Kostenquotelung möglich ist.

Ursprüngliche Klageforderung 146.002,37 €, diese soll der Kläger zurücknehmen und die Beklagten (2 Personen) sollen 25.000,00 € zahlen.

Jetzt soll ich ihr Ergebnis der Kostentragung überprüfen. Sie kommt auf 5/6 zu Lasten des Klägers und 1/6 zu Lasten der Beklagten zu 1. und 2.

Ist das richtig? Ich weiß nicht, wie ich dieses überprüfen soll. Ich musste bisher eine Kostenquotelung nicht prüfen. Ich möchte der Chefin nicht unbedingt sagen müssen, das ich nicht weiß wie man das berechnet.

Es wäre schön, wenn mir vielleicht heute noch jemand helfen kann. Ich danke Euch.

:bahnhof
LG Tine
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#2

13.05.2006, 17:25

Wie wäre es mit einer prozentualen Angabe?

25000 x 100 : 146002,37 = 17,12 %

Der Kläger trägt 82,88 %, die Beklagten 17,12 %
oder auch 83 % zu 17 %.
~ Grüßle ~
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#3

13.05.2006, 20:12

Danke für deine Antwort.

Aber ich weiß jetzt trotzdem nicht, wie du zu dem Lösungsweg kommst.
Wie gehe ich im einzelnen vor? Wird die niedrigere Summe immer mal 100 genommen und durch die höhere geteilt?????

Und wie sieht der Lösungsweg bei Brüchen aus???
LG Tine
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#4

13.05.2006, 21:03

Die obige Formel ermittelt, wieviel Prozent 25000 € ausmachen, gemessen am Gesamtbetrag von 146002,37 €.

Mit dieser Formel lässt sich immer ausrechnen wieviel % ein kleinerer Betrag von einem großen Betrag darstellt. Das Ergebnis lässt sich dann auch in einen Bruch umwandeln.
~ Grüßle ~
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