KfB - Frist abgelaufen
Verfasst: 25.03.2024, 16:05
Hallo zusammen
Folgender Sachverhalt:
Kostenausgleichung nach Rechtsstreit. Kostenquote 3/4 Kläger (=Mdt.), 1/4 Beklagter.
Beide Parteien haben einen Kostenausgleichungsantrag gestellt.
Das Gericht hat einen Kostenfestsetzungsbeschluss erlassen, dieser ist den Parteien Mitte Februar zugestellt worden.
"Problem":
Das Gericht hat die Kosten, die von dem Beklagten (Gegenseite) beantragt wurden mit einem viel zu geringen Betrag (14 statt 350 €!) in dem KfB berücksichtigt, sodass nun ein vom Beklagten an den Kläger zu erstattender Betrag festgesetzt worden ist.
Aber wegen der Kostenquote zu Lasten des Klägers hätte es eigentlich anders herum sein müssen. Vom Kläger hätte ein Betrag an den Beklagten gezahlt werden müssen.
Frage dazu:
Das Gericht hat in dem Kostenbeschluss nichts dazu ausgeführt, warum die Kosten der Gegenseite gekürzt worden sind.
(ich gehe eigentlich davon aus, dass es ein simpler Tippfehler bei dem Berechnungsprogramm des Gerichts gewesen sein müsste)
Könnte die Gegenseite jetzt noch irgendetwas gegen den KfB machen?
Ist das eine -offenbare Unrichtigkeit-, die mit § 319 ZPO berichtigt werden kann? Oder hätte die Gegenseite innerhalb der Frist den KfB prüfen und Rechtsmittel einlegen müssen?
Ich weiß grad nicht, wie ich das bewerten soll/kann.
Folgender Sachverhalt:
Kostenausgleichung nach Rechtsstreit. Kostenquote 3/4 Kläger (=Mdt.), 1/4 Beklagter.
Beide Parteien haben einen Kostenausgleichungsantrag gestellt.
Das Gericht hat einen Kostenfestsetzungsbeschluss erlassen, dieser ist den Parteien Mitte Februar zugestellt worden.
"Problem":
Das Gericht hat die Kosten, die von dem Beklagten (Gegenseite) beantragt wurden mit einem viel zu geringen Betrag (14 statt 350 €!) in dem KfB berücksichtigt, sodass nun ein vom Beklagten an den Kläger zu erstattender Betrag festgesetzt worden ist.
Aber wegen der Kostenquote zu Lasten des Klägers hätte es eigentlich anders herum sein müssen. Vom Kläger hätte ein Betrag an den Beklagten gezahlt werden müssen.
Frage dazu:
Das Gericht hat in dem Kostenbeschluss nichts dazu ausgeführt, warum die Kosten der Gegenseite gekürzt worden sind.
(ich gehe eigentlich davon aus, dass es ein simpler Tippfehler bei dem Berechnungsprogramm des Gerichts gewesen sein müsste)
Könnte die Gegenseite jetzt noch irgendetwas gegen den KfB machen?
Ist das eine -offenbare Unrichtigkeit-, die mit § 319 ZPO berichtigt werden kann? Oder hätte die Gegenseite innerhalb der Frist den KfB prüfen und Rechtsmittel einlegen müssen?
Ich weiß grad nicht, wie ich das bewerten soll/kann.