Zusammensetzung gerichtlicher Aktenzeichen

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Anahid
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#11

26.02.2024, 17:17

Rosenstrauß hat geschrieben:
26.02.2024, 11:27
Theoretisch ist mir meine Zeit dafür auch zu schade - Praktisch möchte es mein Chef genauer wissen und lässt mich recherchieren ;)
Mein Chef hat aufgehört solche dämlichen Ansprüche zu stellen, als ich ihm gesagt habe, dass ich ab sofort keine Überstunden mehr mache. Plötzlich war meine Arbeitszeit für sowas zu wertvoll. :mrgreen:
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Maximus
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#12

27.02.2024, 11:28

jojo hat geschrieben:
26.02.2024, 13:03
So eine interne Kennzeichnung ist sicher sinnvoll: Hier sind schon einige durch die Büros und haben E-Akten gesucht und nicht gefunden...
Ich bin letztens über eine E-Akte, die auf dem Boden lag gestolpert.
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icerose
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#13

27.02.2024, 11:34

Maximus hat geschrieben:
27.02.2024, 11:28
jojo hat geschrieben:
26.02.2024, 13:03
So eine interne Kennzeichnung ist sicher sinnvoll: Hier sind schon einige durch die Büros und haben E-Akten gesucht und nicht gefunden...
Ich bin letztens über eine E-Akte, die auf dem Boden lag gestolpert.

102
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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paralegal6
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#14

27.02.2024, 12:05

böse :pfeif zahlt das die BG?
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DKB
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#15

27.02.2024, 23:28

Rosenstrauß hat geschrieben:
26.02.2024, 11:14
Danke auch für deine Antwort!
Gibt es dazu eine Vorschrift oder irgendetwas, wo man das nachlesen könnte? Oder können das Gerichte frei entscheiden, ob sie ein Aktenzeichen speziell kenntlich machen wollen?

Wenn dieses "e" nur für E-Akte steht, hat es ja wohl nur Sinn für die interne Bearbeitung. Muss dann wirklich am Aktenzeichen "gedoktert" werden, könnte so eine Kenntlichmachung für interne Zwecke nicht auch einfach intern vermerkt werden?
Die geänderte Aktenordnung gibt dazu nichts her, auch bei den möglichen Aktenzeichen-Zusätzen ist kein kleines "e" genannt, das ist dann nur eine interne Handhabung Eures Gerichts.
Maximus
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#16

28.02.2024, 12:44

paralegal6 hat geschrieben:
27.02.2024, 12:05
böse :pfeif zahlt das die BG?
Das verhält sich aus juristischer Sicht, wie ein Sturz über ein WLAN-Kabel.

Ich hoffe, das ist keine Bild
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