Hello zusammen,
mal eine Frage:
Wir haben vom OLG München in einer Zivilsache ein Akteneichen mit einem kleinen "e" am Ende. Beispielhaft sieht das dann so aus: 1 U 234/24e
Ich habe mal gedacht, dass es sich hier um eine e-Akte handelt und die Gerichte das so kennzeichnen, ist ja aber auch totaler Quatsch... oder?
Was genau bedeutet das und wo steht eine Erläuterung dazu? Ich finde dazu nichts...
LG und eine schöne Arbeitswoche
Zusammensetzung gerichtlicher Aktenzeichen
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https://www.gerichtsaktenzeichen.de/a-z/e/
Kann aber eine EAkte sein, ist ja aus diesem Jahr
Kann aber eine EAkte sein, ist ja aus diesem Jahr
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Danke, solche Verzeichnisse und Aktenordnungen habe ich in der Zwischenzeit auch schon durchforstet. Es findet sicher aber leider nichts zu dem kleinen "e" am Ende...
Dass sich Gerichte EAkten markieren hat doch aber irgendwie auch keinen Sinn, wenn irgendwann alles EAkten sein sollen..?
Dass sich Gerichte EAkten markieren hat doch aber irgendwie auch keinen Sinn, wenn irgendwann alles EAkten sein sollen..?
Solange es aber noch Papierakten gibt, insbesondere, wenn E-Akten erst im Laufe eines Jahres geführt worden sind, kann das schon Sinn machen. Dann sieht man es auf den ersten Blick. Beim Kostenansatz z. B. muss man dann im Kostenerfassungsprogramm (bei uns Web-KASH) die erstellte Kostenrechnung downloaden und nicht mehr ausdrucken.
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Danke auch für deine Antwort!
Gibt es dazu eine Vorschrift oder irgendetwas, wo man das nachlesen könnte? Oder können das Gerichte frei entscheiden, ob sie ein Aktenzeichen speziell kenntlich machen wollen?
Wenn dieses "e" nur für E-Akte steht, hat es ja wohl nur Sinn für die interne Bearbeitung. Muss dann wirklich am Aktenzeichen "gedoktert" werden, könnte so eine Kenntlichmachung für interne Zwecke nicht auch einfach intern vermerkt werden?
Gibt es dazu eine Vorschrift oder irgendetwas, wo man das nachlesen könnte? Oder können das Gerichte frei entscheiden, ob sie ein Aktenzeichen speziell kenntlich machen wollen?
Wenn dieses "e" nur für E-Akte steht, hat es ja wohl nur Sinn für die interne Bearbeitung. Muss dann wirklich am Aktenzeichen "gedoktert" werden, könnte so eine Kenntlichmachung für interne Zwecke nicht auch einfach intern vermerkt werden?
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Theoretisch ist mir meine Zeit dafür auch zu schade - Praktisch möchte es mein Chef genauer wissen und lässt mich recherchieren
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Ruf doch einfach mal den 1. Senat dieses OLG an und frage dort nach der Bedeutung des kleinen e.
Ich hatte einen ähnlichen Fall schon, das ging fix am Telefon in der entsprechenden Abteilung.
Ich hatte einen ähnlichen Fall schon, das ging fix am Telefon in der entsprechenden Abteilung.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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So eine interne Kennzeichnung ist sicher sinnvoll: Hier sind schon einige durch die Büros und haben E-Akten gesucht und nicht gefunden...
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
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Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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