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Zinsen abgeänderter KFB

Verfasst: 14.02.2024, 13:38
von Mana
Hallo zusammen,

das Gericht hatte die Kosten festgesetzt auf 447,00€ zzgl. Zinsen i.H.v. 5%-Punkten üdB seit dem 20.07.2023

Unser Mdt. hat den Betrag am 17.10.2023 bez.

Die Gegenseite hat Erinnerung eingelegt und somit wurde der KFB dahingehend abgeändert, dass der festgesetzte Betrag nun bei 647,00€ liegt

Wie verhält es sich nun mit den Zinsen? Muss unser Mdt die restlichen 200,00€ zzgl. Zinsen i.H.v. 5%-Punkten üdB seit dem 20.07.2023 oder seit dem 17.10.2023 bezahlen? Ich blick da irgendwie nicht mehr durch

Ich hoffe ihr könnt mir helfen
:kopfkratz

Re: Zinsen abgeänderter KFB

Verfasst: 14.02.2024, 13:42
von Oliverreinhardt2
Wenn der KFB geändert worden ist, ist auf den nunmehrigen KFB abzustellen und aus diesem die Zinsberechnung, also hier aus: 647,00 EUR, vorzunehmen.

Re: Zinsen abgeänderter KFB

Verfasst: 14.02.2024, 13:47
von Mana
Danke für deine Antwort.

Also dann die Zinsen aus 647,00€ seit dem 20.07.2023? Aber was ist mit den Zinsen, die der Mdt. aus 447,00€ bezahlt hat? Zahlt er dann nicht doppelt?

Sorry, ich bin einfach verwirrt!

Re: Zinsen abgeänderter KFB

Verfasst: 14.02.2024, 13:48
von Oliverreinhardt2
Bereits geleistete Zahlungen zieht ihr natürlich ab :D
;)

Re: Zinsen abgeänderter KFB

Verfasst: 14.02.2024, 14:29
von Anahid
Machst Du Dir in solchen Fällen keine Forderungsaufstellung?

Ansonsten ist der Fall hier eigentlich einfach.

447,00 € wurden bereits vor Beginn der Verzinsung gezahlt; entsprechend kann nur noch der Restbetrag und damit 200,00 € ab dem Zinsbeginn und damit ab dem 20.07.2023 von der Gegenseite gefordert werden/ist von dem Mandanten zu zahlen.