Öffentliche Zustellung bewirkt - dann doch nicht?

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La Shisky

#1

09.02.2024, 12:05

Hey,

kurz zum Sachverhalt.

Wir haben Klage eingereicht gegen 2 Beklagte.

Gegen einen von beiden ist auch bereits das Teil-VU erlassen.

Gegen den anderen Beklagten haben wir nach langem hin und her mit dem Amtsgericht die öffentliche Zustellung beantragt.

Diese wurde auch mit einem Beschluss vom August 23 erlassen bzw. bewilligt.

Im Oktober wurde nach telefonische Rücksprache mitgeteilt, dass diese auch als bewirkt gilt. Weiter das die Akte dem Richter noch vorgelegt werden müsse.

Da unsere Mandanten eine Hausverwaltung haben und die Hausverwaltung sich gewechselt hat, sollten zunächst alle Maßnahmen etc zurückgestellt werden.

Wir haben demnach abgewarten, bis sich die neue HV anzeigt. Die alte hatte sich nicht mehr gemeldet.

Allerdings haben wir nochmal Anfang Januar angefragt, wie nun der Stand ist. Also beim Gericht.

Da wurde dann nur mitgeteilt, aufgrund von Urlaub, Neujahr, Krankheit blabla steht alles aus.

Heute habe ich telefonisch nochmal angefragt. Dann hieß es, dass der Beschluss bzw Urteil noch im Schreibfach liegt. Aber der Richter wohl verfügt, dass neue EMAs gemacht werden soll, damit die Klage ordentlich zugestellt wird und die öffentliche Zustellung dohc nicht bewirkt gilt.

Hatte das schon mal einer? Kommt es jemanden bekannt vor?
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#2

09.02.2024, 14:53

Ne, hatte ich noch nie. Wurde denn die Zustellung bewirkt, also ist ein Aushang erfolgt?
Eigentlicv kann man das nur widerrufen wenn die Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung nicht vorgelegen haben, also sich der Schuldner evtl zwischenzeitlich gemeldet hat oder so. Aber dann bräuchte man wiederum keine EMA.
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La Shisky

#3

12.02.2024, 13:17

Nun, es ist ja ein Beschluss ergangen. In welcher die öffentl. Zustellung bewilligt wurde. Und knapp ein Monat später hab ich ja angefragt und da hieß es, dass diese auch bewirkt wurde. Und seit erhielten wir nichts seitens des Gerichts
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#4

12.02.2024, 14:07

Nach 188 gilt es als zugestellt, wenn es 1 Monat im Aushang war. Das man sowas widerrufen könnte ist mir nicht bekannt. Ich würde einfach ne vollstreckbare beantragen und schauen wie das Gericht reagiert. Mündliche Aussagen bringen ja leider nichts
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La Shisky

#5

12.02.2024, 14:28

Haben wir dann jetzt. Ich kann halt nur nicht verstehen, dass in der ersten Sek gesagt wird, hier liegt seit dem Postfach und dies und jenes. Und nun ja doch nicht
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