Berufungsbegründung wenn Azl. noch nicht bekannt

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worldi
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#1

23.01.2024, 12:05

Wie macht ihr eure Berufungsbegründung, wenn das Az. der Berufung noch nicht bekannt ist, da die Regstrierung bei Gericht hinterherhängt.....?
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Anahid
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#2

23.01.2024, 12:12

Gar nicht. Ich mach die erst, wenn ich das Aktenzeichen hab.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
worldi
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#3

23.01.2024, 12:27

geht nicht gar nicht wenn die Frist leider abläuft
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Anahid
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#4

23.01.2024, 12:40

Na dann würde ich beim Berufungsgericht mal ordentlich Druck machen. Kann ja nicht sein, dass die einen Monat brauchen, um der Berufung ein Aktenzeichen zu verpassen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#5

23.01.2024, 12:41

Ansonsten sollen die Dir sagen, wie Du die Berufungsbegründung ohne Aktenzeichen einreichen sollst, damit das nicht plötzlich als gesondertes Verfahren angelegt wird.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Silke88
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#6

23.01.2024, 21:13

Ich würde beim Berufungsgericht anrufen und nach dem Aktenzeichen fragen.
Maximus
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#7

23.01.2024, 22:36

Wir handhaben das so, dass drin steht Aktenzeichen nicht bekannt, dann sollte das Gericht sich das selber heraussuchen.
worldi
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#8

24.01.2024, 09:30

Silke88 hat geschrieben:
23.01.2024, 21:13
Ich würde beim Berufungsgericht anrufen und nach dem Aktenzeichen fragen.
ja, das haben wir getan mit dem Hinweis dass die Vorgänge aufgrund von Rückständen noch lange nicht registriert sind
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