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Berufungsbegründung wenn Azl. noch nicht bekannt

Verfasst: 23.01.2024, 12:05
von worldi
Wie macht ihr eure Berufungsbegründung, wenn das Az. der Berufung noch nicht bekannt ist, da die Regstrierung bei Gericht hinterherhängt.....?

Re: Berufungsbegründung wenn Azl. noch nicht bekannt

Verfasst: 23.01.2024, 12:12
von Anahid
Gar nicht. Ich mach die erst, wenn ich das Aktenzeichen hab.

Re: Berufungsbegründung wenn Azl. noch nicht bekannt

Verfasst: 23.01.2024, 12:27
von worldi
geht nicht gar nicht wenn die Frist leider abläuft

Re: Berufungsbegründung wenn Azl. noch nicht bekannt

Verfasst: 23.01.2024, 12:40
von Anahid
Na dann würde ich beim Berufungsgericht mal ordentlich Druck machen. Kann ja nicht sein, dass die einen Monat brauchen, um der Berufung ein Aktenzeichen zu verpassen.

Re: Berufungsbegründung wenn Azl. noch nicht bekannt

Verfasst: 23.01.2024, 12:41
von Anahid
Ansonsten sollen die Dir sagen, wie Du die Berufungsbegründung ohne Aktenzeichen einreichen sollst, damit das nicht plötzlich als gesondertes Verfahren angelegt wird.

Re: Berufungsbegründung wenn Azl. noch nicht bekannt

Verfasst: 23.01.2024, 21:13
von Silke88
Ich würde beim Berufungsgericht anrufen und nach dem Aktenzeichen fragen.

Re: Berufungsbegründung wenn Azl. noch nicht bekannt

Verfasst: 23.01.2024, 22:36
von Maximus
Wir handhaben das so, dass drin steht Aktenzeichen nicht bekannt, dann sollte das Gericht sich das selber heraussuchen.

Re: Berufungsbegründung wenn Azl. noch nicht bekannt

Verfasst: 24.01.2024, 09:30
von worldi
Silke88 hat geschrieben:
23.01.2024, 21:13
Ich würde beim Berufungsgericht anrufen und nach dem Aktenzeichen fragen.
ja, das haben wir getan mit dem Hinweis dass die Vorgänge aufgrund von Rückständen noch lange nicht registriert sind