Fristberechnung

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Tatjana H.
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#1

10.01.2024, 09:31

Guten Morgen zusammen,

ich habe mal eine - wahrscheinlich wirklich dumme - Frage:

Wenn ich am Samstag den 23.12. eine Klage zugestellt bekomme, wann beginnt die Notfrist zu laufen?? Am Samstag, den 23.12. oder erst - wegen der Feiertage - am 27.12.

Vielen lieben Dank
Tatjana

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#2

10.01.2024, 09:42

Auf den Beginn der Frist ist der Samstag ohne Einfluss. Entscheidend ist, wann die Frist abläuft.
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#3

10.01.2024, 09:43

23.12.
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Tatjana H.
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#4

10.01.2024, 09:51

Vielen lieben dank, dann lag ich richtig.
Tatjana

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La Shisky

#5

10.01.2024, 14:36

Das ist tatsächlich eigentlich eine sehr einfache Sache. Also die man eigentlich so gut wie jeden Tag macht. Nur, wenn man dann mal so daran denkt und nicht automatisch - dann vergisst man den Faden. Habe ich jetzt nämlich als ich die Frage gelesen hab.

Also enden kann sie auf jenden Fall nicht an einem Samstag (sowie Sonntag und Feiertag). Wir nehmen ,,als Beginn" dann ganz normal den 23.12.2023 - 2 Wochen Notfrist - eigentlich Ende am 06.01.2024, aber weil Samstag - Ende der Frist am 08.01.2024
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#6

17.01.2024, 14:20

Ich habe mal eine Frage und überlege ob ich doof bin: wir haben einen Schriftsatz zur Stellungnahme erhalten mit Frist 3 Tage. Eingang war am Freitag, 12. Wann ist/war Ablauf? Kam ohne EB
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sansibar
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#7

17.01.2024, 14:43

Meiner Meinung nach ist der Fristablauf am Montag, ich kenne aber auch Kanzleien, die das Wochenende einfach "überspringen" und den Mittwoch nehmen würden....
Grüße - sansibar
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#8

17.01.2024, 14:45

Ich bin bei Sansibar - Montag. Wobei ich die, wenn es auf normalem Postweg und ohne EB kommt, nicht notieren sondern nur markieren würde. Bei Eingang per bea oder Fax (ja, es gibt noch Gerichte die faxen) würde ich den Montag notieren.
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#9

17.01.2024, 14:49

sansibar hat geschrieben:
17.01.2024, 14:43
Meiner Meinung nach ist der Fristablauf am Montag, ich kenne aber auch Kanzleien, die das Wochenende einfach "überspringen" und den Mittwoch nehmen würden....
Habe Di eingereicht und ist angeblich verspätet. Am WE arbeitet nunmal keiner, finde die Frist echt dreist, war quasi nur 1 Tag (kam via beA)
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#10

17.01.2024, 15:46

Maßgeblich für den Beginn der Frist ist ja eigentlich nicht die Zustellung sondern die Kenntnisnahme durch den Anwalt. Kannst du nicht argumentieren, dass der Anwalt erst Montag zur Kenntnis genommen hat? Was war denn das für eine weltbewegende Frist, wenn der eine Tag jetzt zu solchen Diskussionen führt?
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