Scheidung und Scheidungsfolgenvereinbarung RVG Abrechnung

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Pflanzenmuddi
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#1

01.12.2023, 16:09

Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage zu einer Abrechnung im Familienrecht:

Die Scheidungsfolgenvereinbarung wurde außergerichtlich getroffen und sollte gerichtlich protokolliert werden. Außergerichtlich haben wir nach Vergütungsvereinbarung abgerechnet (Geschäftsgebühr wird bei uns dann nicht mehr angerechnet).

Im Scheidungsantrag wurde die Scheidungsfolgenvereinbarung mit rein geschrieben und beantragt, diese gerichtlich protokollieren zu lassen.

Im Beschluss steht (Streitwerte geändert), dass der Verfahrenswert auf 1.000€ und der Vergleichswert auf 3.000€ festgesetzt wurde.
Die Anwältin meinte, dass es sich hierbei um den überschießenden Vergleichswert handelt.
1. Frage: Darf ich den Wert als Mehrwert behandeln, nur weil sie es sagt? Oder muss ich nicht eigentlich danach gehen, wie es im Beschluss steht?

Nach meinen Recherchen rechnet mal also so ab (mit 3.000€ als Vergleichsmehrwert):

1,3 Verfgeb. 3100 aus SW 1.000€
0,8 Diffverfgeb. 3101 Nr. 2 aus 3.000€
§ 15 (3) RVG prüfen ...
1,2 Termgeb 3100 aus 4.000€
1,5 Einigungsgebühr 1000 aus 3.000€
zzgl. AP und USt

Die Anwältin meinte zu mir, dass im Termin über den Vergleichswert nicht gesprochen wurde - darf ich sie dann also auch nicht mit in die Termgeb. nehmen?

Außerdem glaubt sie, dass die 1,5 Einigungsgeb. nicht anfällt, weil sie ja schon außergerichtlich nach Vergütungsvereinbarung abgerechnet hat. Aber das ist doch egal oder nicht? Laut der Vereinbarung wird die Geschgeb. nicht angerechnet, das heißt aber deswegen ja nicht, dass ich die Einiggeb. nicht abrechnen darf oder?

Und bei der 0,8 Diffverfgeb. geht es ja um nicht rechtshängige Ansprüche. Die Anwältin meint, dass die Scheidungsfolgenvereinbarung bereits rechtshängig ist, da sie es im Scheidungsantrag stehen hat (also die komplette Vereinbarung steht drin und mit dem Antrag diese zu protokollieren). Stimmt das? Alle anderen Beispiele die ich im Internet gefunden habe, werden trotzdem auch mit der 0,8 abgerechnet...

Ich bin mir ziemlich sicher, dass meine Abrechnung von oben so stimmt - was meint ihr?

Vielen Dank für eure Hilfe!
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