Kein VU trotz verspäteter Verteidigungsanzeige

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Muschel
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#1

27.11.2023, 12:05

In einer Zivilsache vertreten wir den Kläger und haben in der Klageschrift bereits die Anträge auf VU oder Anerkenntnisurteil mit aufgenommen.
Nunmehr kommt die Verteidigungsanzeige des Beklagten, verspätet, aber ein VU wurde nicht erlassen.
Ich habe gelesen, dass, solange der Richter das VU noch nicht unterschrieben hat und vor Unterschrift die Verteidigungsanzeige eingeht, kein VU mehr erlassen werden darf.

Jetzt zu meiner Frage... Besteht keine Möglichkeit mehr, doch noch ein VU zu erhalten. Ich meine, die Frist ist ja eine Notfrist und nur weil das Gericht oder der Richter das VU zu spät erlässt bzw. unterzeichnet, kann das ja nicht dem Kläger angelastet werden.

Bringt es irgendwas, das Gericht nochmal darauf hinzuweisen?
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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icerose
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#2

27.11.2023, 14:05

Hallo, Muschel,
du kannst es versuchen, wirst aber voraussichtlich keinen Erfolg haben. Das VU ist ja eh mit dem Einspruch angreifbar (hab ich letztens wörtlich so am Telefon gehört), also warum darauf bestehen?
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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paralegal6
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#3

27.11.2023, 18:15

Ne, ist tatsächlich so. Wenn nix erlassen wurde dann leider kein VU mehr möglich und wie ice sagt wird vermutlich eh ein RM gegen das VU eingelegt
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