Umgangsregelung

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mia23
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#1

08.11.2023, 14:03

Hallo zusammen,

ich habe vom Gericht einen "Vermerk" zur Umgangsregelung erhalten. Ich danke, dieser ist einem Protokoll gleichzustellen. Es wurde ein Vergleich geschlossen. Auf Rechtsmittel wurde abschließend verzichtet. Eingang per beA. Läuft das hier auch so ab, wie bei einem Scheidungs-Endbeschluss? Also bekommt man hier noch eine Ausfertigung mit Rechtskraftvermerk im Original bzw. der Mandant?

Vielen Dank schon mal.
Husky98
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#2

08.11.2023, 14:53

mia23 hat geschrieben:
08.11.2023, 14:03
ich habe vom Gericht einen "Vermerk" zur Umgangsregelung erhalten. Ich danke, dieser ist einem Protokoll gleichzustellen.
Ja, bei uns steht jetzt auch immer "Vermerk" über den Protokollen. Wenn der Vergleich - wie in Familiensachen üblich - ohne Widerrufsvorbehalt geschlossen wurde, ist er sofort bestandskräftig, sodass keine zusätzliche Bescheinigung notwendig ist.
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Adora Belle
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#3

09.11.2023, 11:23

Der Vermerk hat nicht die Beweiswirkung des Protokolls. Es ist eben keine mündliche Verhandlung sondern ein Anhörungstermin. Es kann deshalb dazu auch kein Berichtigungsantrag gestellt werden, egal wie falsch der Inhalt ist. Einzige Möglichkeit ist, dazu eine Ergänzung zu beantragen, in der der falsche Inhalt richtiggestellt wird.

Wenn das Gericht den Vergleich billigt, ist er vollstreckbar. Eine vollstreckbare Ausfertigung erhält man aber nur auf Antrag. Das ist bei der Scheidung anders, weil es so im Gesetz steht, §46 Satz 3 FamFG.
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