Hallöchen,
ich bin echt langsam am verzweifeln und hoffe, dass einer von Euch mir vielleicht helfen kann; ich muss einen Kostenausgleichungsantrag bei der Kammer für Handelssachen stellen, welchem folgender Sachverhalt zugrunde liegt:
Es wurde seinerzeit eine Stufenklage vor der Kammer für Handelssachen seintens einer anderen Kanzlei eingereicht; nach der mündlichen Verhandlung erging ein Teilurteil; im Termin wurde sich zudem geeinigt, dass das Verfahren gem. § 251 ZPO aufgrund diverser Vergleichsverhandlungen ruhend gestellt werden soll;
Nach erfolgter Auskunftserteilung haben wir uns für die Mandantschaft bestellt und die Fortsetzung des Verfahrens mit Zahlungsbegehren gestellt;
In einem weiteren Termin wurde sich dann auf Zahlung eines Betrages von 250.000,00 EUR geeinigt und das Verfahren somit beendet;
Die Streitwerte wurden wie folgt festgesetzt:
Gesamtstreitwert 1.085.978,09
Anträge 1-4 = 257.258,86 EUR (Feststellungsantrag)
Anträge 5 + 6 = 6.58.245,36 EUR (Auskunftsbegehren)
8 b = 769.473,87 EUR (Zahlungsbegehren)
Ich war jetzt der Ansicht, dass ich nach dem Gesamtstreitwert eine 3100,3104,1003 VV RVG + Auslagen ohne MWST (wegen Vorsteuerabzugsberechtigung) einfach die Kostenausgleichung beantragen könne; mein Chef meinte, dass ggf. für das Feststellungs- und Auskunftsbegehren eine weitere zusätzliche Gebühr anzusetzen ist, womit er mich etwas verunsichert hat;
Kann mir vielleicht jemand von Euch weiterhelfen? Ich bedanke mich vielmals im Voraus Ihr Lieben;
Schöne Grüße
Jennifer Lennartz
Kostenausgleichsantrag St
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