Kostenausgleichsantrag St

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Jenny Lennartz
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 2
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#1

23.10.2023, 16:01

Hallöchen,

ich bin echt langsam am verzweifeln und hoffe, dass einer von Euch mir vielleicht helfen kann; ich muss einen Kostenausgleichungsantrag bei der Kammer für Handelssachen stellen, welchem folgender Sachverhalt zugrunde liegt:


Es wurde seinerzeit eine Stufenklage vor der Kammer für Handelssachen seintens einer anderen Kanzlei eingereicht; nach der mündlichen Verhandlung erging ein Teilurteil; im Termin wurde sich zudem geeinigt, dass das Verfahren gem. § 251 ZPO aufgrund diverser Vergleichsverhandlungen ruhend gestellt werden soll;

Nach erfolgter Auskunftserteilung haben wir uns für die Mandantschaft bestellt und die Fortsetzung des Verfahrens mit Zahlungsbegehren gestellt;

In einem weiteren Termin wurde sich dann auf Zahlung eines Betrages von 250.000,00 EUR geeinigt und das Verfahren somit beendet;

Die Streitwerte wurden wie folgt festgesetzt:
Gesamtstreitwert 1.085.978,09

Anträge 1-4 = 257.258,86 EUR (Feststellungsantrag)
Anträge 5 + 6 = 6.58.245,36 EUR (Auskunftsbegehren)
8 b = 769.473,87 EUR (Zahlungsbegehren)

Ich war jetzt der Ansicht, dass ich nach dem Gesamtstreitwert eine 3100,3104,1003 VV RVG + Auslagen ohne MWST (wegen Vorsteuerabzugsberechtigung) einfach die Kostenausgleichung beantragen könne; mein Chef meinte, dass ggf. für das Feststellungs- und Auskunftsbegehren eine weitere zusätzliche Gebühr anzusetzen ist, womit er mich etwas verunsichert hat;

Kann mir vielleicht jemand von Euch weiterhelfen? Ich bedanke mich vielmals im Voraus Ihr Lieben;

Schöne Grüße

Jennifer Lennartz
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