Hallöchen Ihr Lieben;
vielleicht kann mir ja jemand bei dem nachfolgenden Sachverhalt helfen, da ich langsam echt am verzweifeln bin :-/ Folgender Sachverhalt:
Es wurde durch andere Rechtsanwälte Stufenklage vor dem LG Bielefeld erhoben; irgendwann erging ein Teilurteil, gegen welches die Gegenseite Berufung erhoben hatte und im Termin wurde sich darauf geeinigt, dass das Verfahren gem. § 251 ZPO wegen Vergleichsverhandlungen ruhend gestellt wird;
Irgendwann sind wir dann ins Spiel gekommen; als die Gegenseite die begehrte Auskunft erteilt hatte, haben wir die Fortführung des Verfahrens beantragt;
Nach zwei Terminen wurde sich im Wege des gerichtlichen Vergleichs zur Zahlung von 250.000,00 EUR geeinigt;
Es wurden die Streitwerte wie folgt festgesetzt:
Gesamtstreitwert: 1.085.978,09 EUR
Anträge 1-4 = 257.258,86 EUR (Feststellungsanträge)
Anträge 5 + 6 = 6.58.245,36 EUR (Auskunftsbegehren)
8 b = 769.473,87 EUR (Zahlungsbegehren)
SW des Vergleichs entspricht demselben Streitwert
Jetzt muss ich Kostenausgleichung beantragen;
Ich bin leider wirklich am verzweifeln;
Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass ich Verfahrens-, Termins, Einigngsgebühr, + Auslagen ohne MWST (wegen Vorsteuerabzugsberechtigung) nach dem Gesamtstreitwert berechnen müsste;
Mein Chef meinte aber zu mir, dass "ggf." bzgl. der "Stufenklage / bzw. des Auskunftsersuchen" weitere Gebühren anzusetzen sind;
Kann mir vielleicht jemand von Euch weiterhelfen?
Ich wäre Euch sehr dankbar;
Liebe Grüße
Jenny
Kostenausgleichsantrag Stufenklage vor der Kammer für Handelssachen
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