Kostenausgleichsantrag Stufenklage vor der Kammer für Handelssachen

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Antworten
Jenny Lennartz
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 2
Registriert: 23.10.2023, 14:36
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Andere

#1

23.10.2023, 15:33

Hallöchen Ihr Lieben;

vielleicht kann mir ja jemand bei dem nachfolgenden Sachverhalt helfen, da ich langsam echt am verzweifeln bin :-/ Folgender Sachverhalt:


Es wurde durch andere Rechtsanwälte Stufenklage vor dem LG Bielefeld erhoben; irgendwann erging ein Teilurteil, gegen welches die Gegenseite Berufung erhoben hatte und im Termin wurde sich darauf geeinigt, dass das Verfahren gem. § 251 ZPO wegen Vergleichsverhandlungen ruhend gestellt wird;

Irgendwann sind wir dann ins Spiel gekommen; als die Gegenseite die begehrte Auskunft erteilt hatte, haben wir die Fortführung des Verfahrens beantragt;

Nach zwei Terminen wurde sich im Wege des gerichtlichen Vergleichs zur Zahlung von 250.000,00 EUR geeinigt;

Es wurden die Streitwerte wie folgt festgesetzt:

Gesamtstreitwert: 1.085.978,09 EUR

Anträge 1-4 = 257.258,86 EUR (Feststellungsanträge)
Anträge 5 + 6 = 6.58.245,36 EUR (Auskunftsbegehren)
8 b = 769.473,87 EUR (Zahlungsbegehren)

SW des Vergleichs entspricht demselben Streitwert


Jetzt muss ich Kostenausgleichung beantragen;

Ich bin leider wirklich am verzweifeln;

Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass ich Verfahrens-, Termins, Einigngsgebühr, + Auslagen ohne MWST (wegen Vorsteuerabzugsberechtigung) nach dem Gesamtstreitwert berechnen müsste;

Mein Chef meinte aber zu mir, dass "ggf." bzgl. der "Stufenklage / bzw. des Auskunftsersuchen" weitere Gebühren anzusetzen sind;

Kann mir vielleicht jemand von Euch weiterhelfen?

Ich wäre Euch sehr dankbar;

Liebe Grüße

Jenny
Antworten